Prügeln per Gerichtsbeschluss

Über die Stellung der Frau im Islam ist viel gesagt worden. Wie frauenfeindlich der Koran wirklich ist, wissen wir deswegen immer noch nicht. Aber es soll ja sogar islamische Gelehrte geben, die durchaus unterschiedlicher Auffassung sind, wie das Wüstenbuch aus dem siebten nachchristlichen Jahrhundert in diesen Fragen auszulegen ist. Am Ende wird es auch bei dieser Ausgabe des göttlichen Wortes wie bei verwandten Problemstellungen sein: Der Text bedarf der Interpretation, dann muss eine Entscheidung für das eine oder andere Verständnis getroffen werden.

Eine Richterin am Frankfurter Amtsgericht hat sich nun für die allerwörtlichste und rigideste Leseweise entschieden. In Sure 4, 34 des Koran wird der Mann dazu aufgerufen, unbotmäßige Ehepartnerinnen körperlich zu züchtigen. An anderen Stellen widerspricht der Koran dieser Auffassung zwar, die Frankfurt…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 21. März 2007 auf http://log.handakte.de/.

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