Falsche Verdächtigung, mittelbare Freiheitsberaubung: Freispruch
schreibmaschine | 1. November 2008 — Eine 47-jährige Frau aus Karlstadt (Main-Spessart-Kreis), die ihren ehemaligen Lebensgefährten für zwei Monate hinter Gitter …
Dass man in Deutschland Kinder nicht mit einem Gürtel verprügeln darf, hat eine 30-Jährige aus München auch nach drei Stunden Verhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg nicht begriffen. Obwohl sie die Schläge eingestand, will sie vom Vorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener freigesprochen werden. Unmittelbar nach ihrer Verurteilung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung hat ihre Verteidigerin Berufung angekündigt.
Die 30-Jährige stammt aus Kuba. Dort lernte sie einen Jura-Studenten kennen, der sie mit nach Deutschland nahm und heiratete. Die Frau brachte einen in Kuba geborenen Sohn mit in die Ehe, später kam ein gemeinsames Kind zur Welt. Seit über zwei Jahren ist die Ehe geschieden, die Kinder leben bei den Eltern des Mannes. Bei der Scheidung und der Sorgerechtsauseinandersetzung vor dem Familiengericht kamen dann von Seiten des Mannes die Vorwürfe zur Sprache, die jetzt auch das Jugendschutzgericht beschäftigten.
„Ich war nicht jeden Tag da, aber ich gehe davon aus, dass sie die Kinder täglich aus nichtigem Anlass geschlagen hat“, sagte der Ex-Ehemann der Angeklagten im Zeugenstand. Nur die beiden schwersten Fälle kamen zur Anklage: Dass sie ihren ältesten Sohn als Strafe mit dem Gürtel auf den nackten Hintern geschlagen hat, gab die 30-Jährige zu. „Das war Hilflosigkeit von mir“, sagte die Frau, die inzwischen in München lebt. Zum Zeitpunkt der Tat war ihr älterer Sohn etwa sieben Jahre alt und soll nach ihren Worten ein schwieriges Kind gewesen sein: „Ich wusste nicht, wie ich mit ihm reden sollte.“
Auch dass sie überfordert war und schon damals regelmäßig Drogen nahm, gab die Angeklagte zu: „Harte Drogen habe ich aber erst genommen, nachdem man mir die Kinder weggenommen hatte.“ Einen Schlag mit dem Regenschirm, wie ihr in der Anklage vorgeworfen wurde, habe es nie gegeben. „Das habe ich selbst gesehen“, so ihr Ex-Mann, der bei Staatsanwalt Frank Och und Jugendrichter Hubert Stühler einen sachlichen und glaubwürdigen Eindruck hinterließ. „In Kuba ist es üblich, dass Kinder geschlagen werden. Meine Mutter hat mich auch mit dem Gürtel geschlagen“, erläuterte die 30-Jährige ihre rabiaten Erziehungsmethoden.
Ergebnis des Sorgerechtsverfahrens: Sie darf ihre Kinder nur alle zwei Wochen für ein paar Stunden sehen. Nach Aussage ihrer ehemaligen Schwiegermutter ist das den Kindern oft schon zuviel.
Vor dem Strafgericht warf …
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Oktober 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.
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