Meine Anwaltsstation
Rechtseinblicke | 7. Oktober 2008 — Die Anwaltsstation ist nun langsam aber sicher absehbar. Ich werde die praktische Ausbildung bei einem Strafverteidiger in Köln…
Gute 15 Monate ist es jetzt her, dass ich meine Klausuren zum 2. Staatsexamen hinter mich gebracht habe. Viel hat sich seitdem verändert - mein Wohnort und mein Beruf zum Beispiel. Und meine Sicht der Dinge, die ich damals hier im Blog von mir gegeben habe. Ich war damals der Meinung, die Prüfungsanforderungen im 2. Staatsexamen bilden die Anforderungen im Anwaltsberuf nur unzureichend ab.
Zumindest für meine Tätigkeit als IT-Anwalt in einer internationalen Großkanzlei muss ich das jetzt revidieren. Ich kann inzwischen nämlich besser verstehen, dass bei der Bewerberauswahl zumindest auch auf die Examensnote geschaut wird. In den Examensklausuren - und auf die kommt es ja weitgehend an, Prozentsätze hin oder her - wird letztlich geprüft, ob der Kandidat ein breit gefächertes Wissen in einer Stresssituation in (zu) knapp bemessener Zeit sicher anwenden kann. Lösungen für die gestellten Probleme müssen dabei zügig auf den Punkt gebracht und formuliert werden.
Anders als ich es mir damals vorgestellt hatte, sieht es jetzt in meiner täglichen Arbeit genauso aus. Im IT-Recht besteht ein Schwerpunkt der Arbeit im Vertragsrecht, also in grundlegenden Themen wie Vertragspflichten, Haftung, Gewährleistung usw. Zudem strahlt der Bereich in eine große Zahl von Rechtsgebieten aus. Wenn mich ein Mandant anruft und eine grobe Einschätzung der Rechtslage zu einem bestimmten Thema möchte, und mag es noch so abseitig sein, kann ich es mir nicht erlauben, zunächst 15 Minuten etwas anderes zu erzählen, um Zeit zu gewinnen. Wenn es dann an schriftliche Arbeiten geht (der Großteil meiner Tätigkeit), werden Trödelei und schlechte Zeiteinteilung leider auch nicht belohnt. Selbst wenn ich gerade mal nicht viel auf dem Tisch habe, muss ich zügig arbeiten, da ich nur diese Zeit vom Mandanten bezahlt bekomme. Und meine Kanzlei bezahlt mich als ihren Angestellten auch nicht dafür, dass ich keine Rechnungen schreibe.
Das soll jetzt nicht heißen, dass ich vom juristischen Prüfungssystem plötzlich begeistert bin. Nach wie vor verstehe ich z.B. nicht, warum meine berufliche Qualifikation auch daran gemessen wird, wie gut ich im Examen Widerspruchsbescheide schreiben kann - was ich tun musste, obwohl mir schon zu Beginn meines Studiums klar war, dass ich mir später alles mögliche vorstellen könnte, aber keine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung. Andererseits erweitert die generalisierte Ausrichtung unserer Ausbildung den Horizont, und auch das kann in meinem Beruf nicht schaden.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 1. August 2008 auf http://tingeltangel-blog.de.
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