Prüfung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) an Unternehmen, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Manche Unternehmer setzen sich mit diesem Thema gar nicht auseinander und verwenden einfach ihre reguläre Steuernummer als UID. Ein solches Vorgehen kann leicht die Abmahnung durch einen Mitbewerber nach sich ziehen.

Wenn Sie prüfen wollen, ob die angegebene UID eines eurpäischen Markteilnehmers auch richtig ist, steht Ihnen dafür eine Datenbank vom BZSt mit Abfragemöglichkeit zur Verfügung. Weitere Datenbanken von verschiedenen Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

Lange warten auf eine UID müssen Sie nicht. Ich habe unsere UID in wenigen Minuten telefonisch erlangt.

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Themen: Europa , Internet , Ebay , Abmahnung , Telefon , Steuern , Unternehmer , Lte , Eu-recht , Prüfung Umsatzsteueridentifikationsnummer

Erschienen 16. September 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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