Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer Scheinehe
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Aufhebung der mit einem Ausländer zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels eingegangenen Scheinehe ist nicht rechtsmissbräuchlich.
Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, trifft aber grundsätzlich die Pflicht, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können. Die Behauptung der Partei, das für die Eingehung der Scheinehe versprochene Entgelt nicht erhalten zu haben, ist dem Gericht auf Verlangen glaubhaft zu machen.
Mit dieser Begründung hob der Bundesgerichtshof jetzt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz auf, das die Auffassung vertreten hatte, die nachgesuchte Prozesskostenhilfe sei wegen Rechtsmissbrauchs zu versagen. Zur Begründung hat das Oberlandesgericht Koblenz im Wesentlichen ausgeführt: Die Rechtsverfolgung sei mutwillig, wenn die Ehe nur zu dem Zweck geschlossen wurde, einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen. In diesem Fall könnten die Erschleichung der Aufenthaltserlaubnis, die Heirat und das Scheidungsbegehren nicht voneinander isoliert betrachtet, sondern müssten als Gesamtplan gewürdigt werden. Die Antragstellerin habe eine Ehe geschlossen, die nach den Vorstellungen beider Parteien nie vollzogen werden sollte. Sie habe daher das Rechtsinstitut der Ehe in Erwartung eines finanziellen Vorteils missbraucht. Dass dieser Vorteil nicht eingetreten sei, weil das versprochene Entgelt nach ihrer Darstellung nicht bezahlt wurde, ändere hieran nichts. Auch einer Partei, die nur aus Gefälligkeit eine Ehe mit einem Ausländer schließe, um diesem zu einer Aufenthaltserlaubnis zu verhelfen, könne Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden.
Der Bundesgerichtshof sah dies jedoch anders: Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 Satz 1 ZPO). Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen nach dieser Bestimmung Prozesskostenhilfe für ein auf Aufhebung einer Scheinehe gerichtetes Verfahren zu gewähren ist, wird in Rechtsprechung und Schrifttum nicht einheitlich beantwortet.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, welche Auswirkungen die Rechtsmissbräuchlichkeit des Eingehens einer Scheinehe auf das Prozesskostenhilfebegehren für die anschließende Scheidung der Ehe hat, offen gelassen. Nach Ansicht der Verfassungsrichter, deren Auffassung die vorgenannte Entscheidung nicht getragen hat, ist Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn die erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs mit der Begründung, wegen des…
» Vollständiger ArtikelThemen: Prozesskostenhilfe , Oberlandesgericht Koblenz , Eheaufhebung , Scheinehe , Scheidungsrecht+erschleichung Aufenthaltsgenehmigung
Erschienen 3. Mai 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
BGH: Auch wer bewusst eine Scheinehe eingeht, bekommt Prozesskostenhilfe für die Eheaufhebung
Fokus Familienrecht | 16. Juni 2011 — Die deutsche Antragstellerin hatte 2008 in der Türkei eine Scheinehe mit einem Türken geschlossen, um diesem den unbeschränkten Au…
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch bei Scheinehe
scheidungsfix | 26. November 2010 — Durch Beschluss vom 05.10.2010 hat das OLG Hamm nunmehr entschieden, dass auch in Fällen der sogenannten Scheinehe Verfahrensko…
Pkh Insolvenzverwalter: PKH-Anspruch des Insolvenzverwalters
InsoBlog.de | 6. Mai 2007 — Die Schuldnerin ist eine juristische Person. Prozesskostenhilfe kann daher nur nach den strengen Vorschriften nach § 116 Nr. 2 …
Was ist Prozesskostenhilfe und was deckt diese ab?
Mit Fug und Recht | 5. Januar 2012 — Auf Antrag kann in einem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe (PKH) für das gesamte Verfahren oder für einzelne Anträge gewährt werd…
Spätere Nachprüfungen bei der Prozesskostenhilfe
Rechtslupe | 1. Juni 2011 — Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO kann nicht darauf gestützt werden, dass die Partei auf Anforderung k…
Zustellungen an die anwaltlich vertretene Partei
Rechtslupe | 1. Juni 2011 — Die anwaltlich vertretene Partei darf darauf vertrauen, dass Zustellungen von Entscheidungen, welche den Fortbestand oder die …
Wer rechtsmißbräulich eine Ehe eingeht, muss die Aufhebung selbst bezahlen
Rechtblog | 31. Dezember 2005 — Keine Prozesskostenhilfe. Im vorliegenden Fall, wurde rechtsmißbräuchlich die Ehe gegen Entgelt geschlossen. Der BGH hat nun entsc…
Bedürftigkeit, Prozesskostenhilfe und die Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist
Rechtslupe | 3. Januar 2012 — Ist dem Berufungskläger, der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist lediglich die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt, …
Prozesskostenhilfe für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren
beck-blog | 24. März 2009 — Der Grundsatz, dass Prozesskostenhilfe nicht für das Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt werden kann, wird dann besonders fra…
Bei grundsätzlicher Bedeutung kann Prozesskostenhilfe nicht verweigert werden
beck-blog | 13. Dezember 2010 — Die restriktive Art, mit der manche Gerichte bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorgehen, ist leider immer wieder festz…

