Prozesskostenhilfe auf dem Prüfstand
am 21.06.2006 von http://www.lawblog.de
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Bevor der Staat einem Bürger finanziell hilft, einen anderen zu verklagen, wird amtlich geprüft: Ist der Kläger überhaupt bedürftig, wird die Klage zur Durchsetzung von Ansprüchen auch notwendig sein und hat sie eine Aussicht auf Erfolg? „So soll es ein“, sagt Ulrich Hermanski vom Landes-Justizministerium, „so ist es aber nicht“. Denn die kontrollierenden Richter sind schon mal eher lässig, sie haben auch nicht alle erforderlichen Befugnisse oder sie werden belogen und damit der Staat betrogen.
„Die Prozesskostenhilfe läuft aus dem Ruder“, stöhnt und warnt denn auch Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Von 1998 (86 Millionen Euro) sind bis 2004 die Ausgaben um 31 Prozent auf fast 113 Millionen Euro gestiegen. Deswegen will die Ministerin jetzt streng durchgreifen und – mit Hilfe des Bundesrates – die Bestimmungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) ändern lassen.
Ihr ist dabei ein Fall aus Gütersloh bekannt, der für Aufsehen sorgt. Eine Frau, angeblich arm, wollte eine Prozesskostenhilfe für den Scheidungsprozess haben. Bevor die übliche schmutzige Wäsche gewaschen wurde, wirbelte ein anonymes Schreiben den Dreck schon auf. Tatsächlich fuhr die 47-Jährige ein neues Auto der Marke Mercedes, sie hatte sich bei einem Schönheitschirurgen operieren lassen und besaß eine Kapitallebensversicherung. Die hätte sie zur Prozessführung beleihen müssen, befand Amtsgerichtsdirektor Edmund Rammert. Doch seine Kollegen urteilten nach ihrem Ermessen – die Steuerzahler hatten die Scheidungskosten zu zahlen.
So nicht, meint die Ministerin. Selbstverständlich sei es wichtig, das betont Müller-Piepenkötter, jedermann den gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen (was früher diskriminierend „Armenrecht“ genannt wurde). Hier folgt gleich mehrfach ein „aber“. …
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