Prozessfinanzierung als Alternative

In meiner Praxis habe ich immer wieder gesehen, dass kleine und mittlere Unternehmen wegen Zahlungsunfähigkeit in die Insolvenz treiben, obwohl werthaltige Vermögensgegenstände, insbesondere hohe Forderungen, auf der Aktivseite stehen. Befindet sich ein Unternehmen jedoch bereits in einem akuten Liquiditätsengpass, lassen sich in der Regel die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten für einen Prozess nicht mehr vorfinanzieren. Die säumigen Schuldner (groteskerweise oftmals auch staatliche Unternehmen) profitieren dann auch noch aus einer derartigen Situation. Das muss nicht sein. Gerade angeschlagenen Unternehmen mit wenig Liquidität bietet die Prozessfinanzierung einen Ausweg aus dieser Sackgasse.

1. Für wen lohnt sich eine Prozessfinanzierung?

Fragen Sie zwei Juristen und Sie bekommen 3 Meinungen. Dies ist ein geflügeltes Wort unter Juristen. So ist das leider oftmals auch vor Gericht, so dass auch bei offensichtlich klaren Fällen immer wieder mal Überraschungen vor Gericht auftreten können. Ein anderes Kernpoblem in der Justiz ist die lange Verfahrensdauer bis zur Titulierung eines Anspruchs. So lange müssen Unternehmen die Gerichts- und Anwaltskosten vorfinanzieren, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Und zum Schluss besteht immer noch die Gefahr, dass der säumige Schuldner gar kein Vermögen mehr besitzt, in das Sie mit Ihrem Titel vollstrecken können.

Vor allem für Unternehmen mit angespannter Liquidität und hohen (streitigen) Forderungen ist die Prozessfinanzierung eine echte Alternative. Eine Prozessfinanzierung entlastet das Unternehmen vollständig von den Kosten eines gerichtlichen Verfahren. Sofern der Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten eines Prozess positiv beurteilt, übernimmt dieser die

Kosten der anwaltlichen Vertretung des Kläger, die Gerichtskosten sowie alle Zeugen- und Sachverständigenkosten.

Unterliegt der Kläger wider Erwarten, trägt der Prozessfinanzierer auch die Kosten der Gegenseite.

2. Welche Ansprüche sind geeignet für eine Prozessfinanzierung?

Insbesondere folgende Ansprüche bieten sich für eine Prozessfinanzierung besonders an:

Ansprüche von Architekten, Bauherrn und Handwerkern; Allgemeine vertragliche Ansprüche; bankrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus dem Kapitalmarktrecht; Ansprüche der Makler bzw. Provisionsansprüche der Handelsvertreter; Erbschaftsauseinandersetzungen bzw. gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung… » Vollständiger Artikel
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Themen: Rechtsanwalt , Forderung , Prozess , Rechtsschutzversicherung , Insolvenz , Unternehmensführung , Vermögen , Liquidität , Prozessfinanzierung , Titel , Zahlungsunfähigkeit
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht

Erschienen 27. Februar 2009 auf http://blogmbh.de.

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