Prozessfinanzierung als Alternative
In meiner Praxis habe ich immer wieder gesehen, dass kleine und mittlere Unternehmen wegen in die Insolvenz treiben, obwohl werthaltige
Vermögensgegenstände, insbesondere hohe Forderungen, auf der Aktivseite stehen. Befindet sich ein Unternehmen jedoch bereits in einem
akuten Liquiditätsengpass, lassen sich in der Regel die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten für einen Prozess nicht mehr
vorfinanzieren. Die säumigen Schuldner (groteskerweise oftmals auch staatliche Unternehmen) profitieren dann auch noch aus einer
derartigen Situation. Das muss nicht sein. Gerade angeschlagenen Unternehmen mit wenig bietet die Prozessfinanzierung einen Ausweg aus dieser Sackgasse.
1. Für wen lohnt sich eine Prozessfinanzierung?
Fragen Sie zwei Juristen und Sie bekommen 3 Meinungen. Dies ist ein geflügeltes Wort unter Juristen. So ist das leider oftmals auch
vor Gericht, so dass auch bei offensichtlich klaren Fällen immer wieder mal Überraschungen vor Gericht auftreten können. Ein anderes
Kernpoblem in der Justiz ist die lange Verfahrensdauer bis zur Titulierung eines Anspruchs. So lange müssen Unternehmen die Gerichts-
und Anwaltskosten vorfinanzieren, sofern keine vorhanden ist. Und zum Schluss besteht immer noch die Gefahr, dass der
säumige Schuldner gar kein mehr besitzt, in
das Sie mit Ihrem vollstrecken können.
Vor allem für Unternehmen mit angespannter Liquidität und hohen (streitigen) Forderungen ist die Prozessfinanzierung eine echte
Alternative. Eine Prozessfinanzierung entlastet das Unternehmen vollständig von den Kosten eines gerichtlichen Verfahren. Sofern der
Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten eines
positiv beurteilt, übernimmt dieser die
Kosten der anwaltlichen Vertretung des Kläger, die Gerichtskosten sowie alle Zeugen- und Sachverständigenkosten.
Unterliegt der Kläger wider Erwarten, trägt der Prozessfinanzierer auch die Kosten der Gegenseite.
2. Welche Ansprüche sind geeignet für eine Prozessfinanzierung?
Insbesondere folgende Ansprüche bieten sich für eine Prozessfinanzierung besonders an:
Ansprüche von Architekten, Bauherrn und Handwerkern; Allgemeine vertragliche Ansprüche; bankrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus
dem Kapitalmarktrecht; Ansprüche der Makler bzw. Provisionsansprüche der Handelsvertreter; Erbschaftsauseinandersetzungen bzw.
gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung…
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