Prozessberichterstattung ist kein Stalking

Der Berliner Medienanwalt Dr. Christian Schertz ist beim Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, den Autor und Blogger Rolf Schälike (buskeismus.de), der es sich zur Aufgabe gemacht hat, kritisch über Prozesse zu berichten, als "Stalker" nach dem Gewaltschutzgesetz qualifizieren zu lassen. Das Landgericht hat die Berufung des Anwalts gegen ein Urteil des AG Berlin Charlottenburg zurückgewiesen. Dieses Verfahren entbehrt nicht einer gewissen Absurdität. Schertz stört sich daran, dass er von Schälike namentlich genannt wird und wollte deshalb u.a. erreichen, dass sich Schälike ihm nicht mehr nähern darf, was darauf hinaus gelaufen wäre, dass Rolf Schälike als Zuhörer keine Prozesse mehr hätte verfolgen dürfen, in denen Schertz als Anwalt auftritt. Über den Prozess und eine weitere denkwürdige Randnotiz berichtet Stefan Niggemeier. Rechtsanwalt Schertz habe ihm gegenüber, so Niggemeier, angekündigt, jeden Satz in seinem Text auf sachliche Fehler zu …

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Themen: Medienfreiheit , Blogger , Schertz , Landgericht Berlin , Informationsfreiheit

Erschienen 18. März 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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