Prozessbeginn gegen den Kettensägenmörder

Vor dem Landgericht Leipzig hat am Freitag der Prozess gegen einen Mann begonnen, der seiner Mutter mit einer Kettensäge den Kopf abgetrennt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor, hält den Angeklagten aber für schuldunfähig.

«Sie haben getötet, ohne schuldig zu sein», sagte der Richter zum Auftakt. In dem für zwei Tage angesetzten Verfahren geht es um die Unterbringung des 33-Jährigen in einer geschlossenen Anstalt. Der Beschuldigte hatte seine Mutter am 20. März 2006 getötet, indem er ihren Kopf mehrfach gegen Wand und Türpfosten geschlagen und 16 Mal mit einem Messer auf sie einges…

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Themen: Landgericht Leipzig , Kai Biehle,
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 27. April 2007 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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Kommentare zu "Prozessbeginn gegen den Kettensägenmörder":

3. Februar 2008 von Kai Biehle — An eine totale Schuldunfähigkeit glaube ich nicht es ist auch sehr blöd das so einer nach zwei Jahren Anstahlt wieder raus kommt. Also es wird erzählt ganz wenige Leute wollen mit Ihm was zutun haben
14. Mai 2008 von Sylvi Nelke — Schuldunfähigkeit hin oder her, Fakt ist, dass Vater Staat wieder einmal versagt hat,indem solche Menschen überhaupt wieder"entlassen" und auf die Menschheit losgelassen werden.
Wer garantiert für solche Menschen, dass sie nicht wieder"rückfällig" werden?
Wo bleibt bitte die Gerechtigkeit?
Da sind die Strafen für einen nicht bezahlten Strafzettel teilweise gravierender.
Armes Deutschland kann ich dazu nur sagen!!
6. August 2008 von Peter Brinkrolf — Die zwei vorigen Kommentare zeugen von Unkenntnis der Tatsachen und Bedienen landläufiger Klischees hinsichtlich des Maßregelvollzugs (also der forensischen Unterbringung in einer Psychiatrischen Klinik). Dazu seien folgende Anmerkungen erlaubt:

Es wird von "zwei Jahren Anstalt" geschrieben. Richtig ist, dass die Unterbringung im Maßregelvollzug per se ohne Zeitbeschränkung, also erst einmal dauerhaft, erfolgt - im Gegensatz zu dem Strafvollzug, wo nach Absitzen der Strafe die Verurteilen "automatisch" entlassen werden.

- zur Rückfälligkeit ist eigentlich nur eines anzumerken: Prozentual werden deutlich WENIGER Personen nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug "rückfällig" - also erneut straffällig - als nach Entlassugn aus dem regulären Strafvollzug. Das Gegenteil des Behaupteten ist somit der Fall...

- zur gestellten Frage hinsichtlich der Garantien: NIEMAND garantiert, dass die Entlassenen nicht rückfällig werden. Ebenso garantiert niemand, das der nette alte Herr von nebenan nicht straffällig wird. Solche Garantien gibt es nicht. Was soll also die Frage? Bzw. was soll die Antwort sein? 82Mio. Deutsche einsperren, damit sie nicht straffällig werden...
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