Prozessauftakt in Mönchengladbach - Tötete Mutter ihre beiden Kinder?

Am 4.2.08 gegen Mittag trifft die von besorgten Angehörigen verständigte Polizei in einer Wohnung in Mönchengladbach auf eine apathisch wirkende Mutter und die Leiche eines 8-jährigen Jungen und seiner 2-jährigen Schwester. Zwei heruntergerissene Deckenlampen und eine Vielzahl leerer Tablettenplister eines starken Schlafmittels lassen die Vermutung aufkommen, die Mutter habe sich erhängen und vergiften wollen. Ein Polizeibeamter will bei der Wohnungsdurchsuchung zwischen der Mutter und dem von ihr getrennt lebenden Vater der Kinder den Satz gehört haben, „Ich habe deine Kinder getötet.“ In seiner späteren polizeilichen Vernehmung bestreitet der Vater diese Aussage. Vielmehr habe seine Frau gesagt, „ Deine Kinder sind tot!“. Darüber hinaus bestreitet er die Aussage der Schwester der Angeklagten, die nach ihren eigenen Angaben zuletzt vor 2 Jahren mit der Angeklagten gesprochen haben will, dass die Angeklagte bereits im Vorfeld mit der Tötung der Kinder gedroht habe. Tatsächlich habe die Angeklagte nur von Selbstmord gesprochen und ihre Kinder immer außen vorgelassen. Aber selbst das habe man nicht ernst nehmen können. Er habe immer nur gehört, dass sie die Kinder abgöttisch liebt. Auch die Mutter der Angeklagten, auf die sich die Schwester bei ihrer Aussage bezieht und die im Gegensatz zur Schwester weiterhin persönlichen Kontakt zur Angeklagten unterhielt, will Drohungen gegenüber den Kindern nie gehört haben. Wohl geben die vernommenen Familienmitglieder an, eine Wesensveränderung bei der Angeklagten festgestellt zu haben. So habe sie ohne erkennbaren Grund Kontakte abgebrochen und sich mit dem Vorwurf, man lasse sie mit ihren Problemen alleine, zurückgezogen. In den späten Abendstunden des Leichenfundes wird die Mutter auf Anraten des Polizeiarztes wegen akuter Selbstmordgefährdung durch das Ordnungsamt in eine geschlossene Abteilung der Rheinischen Kliniken in Viersen-Süchteln eingewiesen. Am 5.2.08 bei der Verkündung des Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts eines Mordes zum Nachteil ihrer beiden Kinder wird der zuständige Oberarzt zur Frage der Haftfähigkeit der beschuldigten Mutter gehört. Er berichtet von einem sehr ungewöhnlichen und der Situation nicht angemessenen Verhalten der Patientin: Zunächst habe sie gegenüber der Stationsärztin unter Tränen von entwertenden Gesprächen mit ihrem getrennt lebenden Ehemann berichtet, in denen sie und die Kinder als Müll bezeichnet worden seien. Später habe sie sich hingegen unbeeindruckt und distanziert gezeigt und geäußert, sie wisse gar nicht ob die Kinder tot seien. Die Polizei würde viel erzählen und sie sei oft belogen worden. Gerade diese ruhige und distanzierte Art werteten die Ärzte als besonderes Gefährdungszeichen für weitere Suizidabsichten. Aufgrund dessen gehen die Ärzte von Haftunfähigkeit aus. Da die Klinik in Viersen-Süchteln über keine forensische Abteilung für Frauen verfügt, wird die Mutter noch am gleichen Tag zur Begutachtung auf ihre Schuldfähigkeit in die Forensik der psychiatrischen Klinik in Bedburg Hau verlegt. Sie wird in eine kahle, videoüberwachte Zelle gesperrt, in der sich lediglich eine Matratze, eine Decke, ein als Tisch dienender gepolsterter Kubus, ein Waschbecken und eine Toilette befinden. Sie muss ihre Unterwäsche abgeben und ist fortan nur mit einem weißen Schnürhemdchen bekleidet. Ihr ist ständig kalt, aber die Heizung lässt sich nicht aufdrehen. Auch nachts brennt das Licht. Das Fenster zum mit Stacheldraht umzäunten Garten der Anlage ist geschlossen und lässt sich nur durch das Personal öffnen. Von diesem sieht und hört sie – nach ihren Angaben - in den 6 kommenden Wochen so gut wie nichts. Lediglich zu den Essenszeiten erscheint jemand, um das Essen hereinzureichen und wieder abzuräumen. Als der Verteidiger die Kälte in der Zelle anmahnt, wird die Heizung durch einen Handwerker etwas höher gestellt. Die Mutter entwickelt psychotische Anzeichen, hört Stimmen von Dämonen, die sich in ihr Fleisch beißen wollen und denkt, die Videokamera sei direkt mit dem Internet verbunden, so dass alle Welt sie sehen könne. Eine über die Bildzeitung auf den Fall aufmerksam gewordene Pflegerin soll geäußert haben, als Kindermörderin gehöre sie vergast. Erst als der Verteidiger gegenüber dem zuständigen Oberarzt und bestelltem Gutachter ernsthafte Konsequenzen androht, wird ihr nach über 3 Wochen erstmals gestattet zu duschen. Der Oberarzt zeigt sich erstaunt, dass der nun vehement eingeforderte tägliche Hofgang bisher nicht stattgefunden habe. Dies beruhe auf einem Missverständnis des Personals. In den 6 Wochen ihres Aufenthalts darf sie ab dann noch 3 Mal duschen. In diesen 6 Wochen findet – trotz der Verteidigerintervention – genau ein einstündiger Hofgang statt. Zweimal ruft die Mutter nach der Polizei um gegen den Rat ihres Verteidigers ein Geständnis abzulegen. Sie werde alles erzählen, was die Polizei hören wolle, um aus diesem Alptraum rauszukommen und in ein ordentliches Gefängnis verlegt zu werden. Als ihr klar gemacht wird, dass sie auch bei einem Geständnis bis zum Abschluss der Begutachtung durch den für die Station zuständigen Oberarzt in der Anstalt verbleibt, folgt sie dem Rat ihres Anwalts und schweigt. In ihrer Verzweiflung springt sie in Selbsttötungsabsicht mit dem Kopf voran von dem Möbelkubus gegen die Zellenwand und wird kurzfristig ins ordentliche Krankenhaus verlegt. Ein Strangulationsversuch mit der Bettdecke kann durch das Personal verhindert werden. Nach der 6-wöchigen Begutachtungsphase bescheinigt ihr der Gutachter Haftfähigkeit und sie wird am 17.3.08 in die JVA Dinslaken verlegt, in der sie am 2.5.08 erneut einen Selbsttötungsversuch unternimmt. Nach einer erfolgreichen Reanimation wird sie notfallmäßig ins Justizkrankenhaus Fröndenberg verlegt und nach Feststellung ihrer Haftunfähigkeit in die forensische Abteilung in Lippstadt-Eickelborn überwiesen, in der sie sich noch heute befindet. Nach mehreren Mahnungen teilte der Gutachter und Oberarzt aus Bedburg Hau der Staatsanwaltschaft vorab telefonisch mit, dass er eine Schuldunfähigkeit der Angeklagten für ausgeschlossen halte. Die von den nunmehr behandelnden Ärzten in Eickelborn mehrfach angebotene Rücksprache zu möglicherweise für die Begutachtung forensisch wichtigen Beobachtungen aus Eickelborn kam nicht zustande, da der Gutachter telefonisch nicht erreichbar war und auch auf Email-Anfragen nicht reagierte. Das über 200 Seiten starke schriftliche Sachverständigengutachten legte er erst nach über sechs Monaten - einen Tag vor Prozessbeginn - vor. Eine erste vorläufige Überprüfung des Gutachtens durch die Verteidigung lässt befürchten, dass sich der Gutachter durch Spekulationen und nur dem Gericht zustehenden Beweiswürdigungen hat leiten lassen und dass das Gutachten insgesamt den in der Rechtsprechung entwickelten Qualitätsstandards bei weitem nicht genügt. Die Verteidigung benötigt zu einer methodisch-kritischen Überprüfung des Gutachtens Zeit und wird am ersten Verhandlungstag zunächst einen Aussetzungsantrag stellen, um sich sodann eingehend mit der Frage eines Befangenheitsantrages gegen den Sachverständigen zu beschäftigen. Zum Auftakt des Prozesses muss den in der Presse vorgenommenen Vorverurteilungen entgegen getreten werden. Spekulationen zu einem möglichen Tötungsmotiv sind zwar zulässig, dürfen aber den Boden der Tatsachen nicht verlassen. Wenn insoweit exemplarisch überall zu lesen ist, die Angeklagte habe sich zur „Rückgewinnung“ ihres Ehemannes zu einer Brust-OP entschlossen, so wird diese Spekulation schon durch ärztliche Atteste widerlegt, die aus orthopädischen Gründen zu einer Brustverkleinerung rieten. Auch das kolportierte „Rachemotiv“ basiert auf einer einzigen Aussage, nämlich der der genannten Schwester, die aufgrund eines Zerwürfnisses seit 2 Jahren nicht mehr mit der Angeklagten gesprochen hatte. Wenn man schon spekuliert, sollte neben der Frage der Täterschaft u.a. auch die Frage eines pathologischen Überlastungssyndroms und eine Schuldunfähigkeit der Angeklagten zum Tatzeitpunkt diskussionswürdig sein. Die Wahrheit wird hoffentlich der anstehende Strafprozess erbringen. Dafür ist er da.

Rechtsanwalt Gerd Meister

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Erschienen 1. September 2008 auf http://www.strafblog.de.

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