Prozess gegen Ibrahim Abou-Nagie verschoben

Das Amtsgericht Köln hat heute mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Ibrahim Abou-Nagie wegen der “Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten” (§ 111 StGB) sowie der “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” (§ 166 StGB) verschoben werden muss. Ursprünglich sollte sich Abou-Nagie, der für viele Ermittlungsbehörden einer der wichtigsten islamistischen Prediger (andere sagen weniger zurückhaltend: Demagoge) ist, am kommenden Montag vor der Amtsrichterin verantworten. Es geht um Äußerungen von Abou-Nagie, die in einem Mitschnitt einer Islam-Veranstaltung im Internet zu sehen und zu hören sind. Ist es strafbar, was er dort über seine Sicht des Islams und das Verhältnis der Muslime zu anderen Religionen sagt?

Doch die Staatsanwaltschaft hat die Absicht, vor der Verhandlung noch Nachermittlungen durchzuführen. Worum es geht, wollten heute weder Staatsanwaltschaft, noch Amtsgericht mitteilen. Es sei “guter Brauch”, solche Informationen zunächst dem Angeklagten und seinem Anwalt mitzuteilen, hiess es zur Begründung. Und das ist noch nicht geschehen.

Entsprechend überrascht war heute der Anwalt von Ibrahim Abou-Nagie, Mutlu Günal (Bonn). Er erfuhr durch meine Anfrage, dass der Termin am Montag nicht stattfindet. Doch er hatte sofort eine Erklärung zur Hand: “Wahrscheinlich liest der Staatsanwalt jetzt erst noch den Koran”, mutmasste Günal. Denn seiner Meinung nach hat sein Mandant nichts anderes getan, als den Koran zitiert. “Kann das strafbar sein?”, fragt sich Günal – für den die Verhandlung am Montag Morgen der Auftakt für eine ereignisreiche Woche hätte werden sollen.

Möglic…

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Themen: Stgb , Köln , Video , Amtsgericht , Bonn , Islam , Randnotizen , Günal , Abou Nagie
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 24. Januar 2012 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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