Prozess gegen Ibrahim Abou-Nagie verschoben
Das hat heute mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Ibrahim Abou-Nagie wegen der “Öffentlichen
Aufforderung zu Straftaten” (§ 111 StGB) sowie der “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und
Weltanschauungsvereinigungen” (§ 166 StGB) verschoben werden muss. Ursprünglich sollte sich Abou-Nagie, der für viele
Ermittlungsbehörden einer der wichtigsten islamistischen Prediger (andere sagen weniger zurückhaltend: Demagoge) ist, am kommenden
Montag vor der Amtsrichterin verantworten. Es geht um Äußerungen von Abou-Nagie, die in einem Mitschnitt einer Islam-Veranstaltung im
Internet zu sehen und zu hören sind. Ist es strafbar, was er dort über seine Sicht des Islams und das Verhältnis der Muslime zu
anderen Religionen sagt?
Doch die Staatsanwaltschaft hat die Absicht, vor der Verhandlung noch Nachermittlungen durchzuführen. Worum es geht, wollten heute
weder Staatsanwaltschaft, noch Amtsgericht mitteilen. Es sei “guter Brauch”, solche Informationen zunächst dem Angeklagten und seinem
Anwalt mitzuteilen, hiess es zur Begründung. Und das ist noch nicht geschehen.
Entsprechend überrascht war heute der Anwalt von Ibrahim Abou-Nagie, Mutlu (Bonn). Er erfuhr durch meine Anfrage, dass der Termin am Montag nicht stattfindet. Doch er hatte sofort
eine Erklärung zur Hand: “Wahrscheinlich liest der Staatsanwalt jetzt erst noch den Koran”, mutmasste Günal. Denn seiner Meinung nach
hat sein Mandant nichts anderes getan, als den Koran zitiert. “Kann das strafbar sein?”, fragt sich Günal – für den die Verhandlung
am Montag Morgen der Auftakt für eine ereignisreiche Woche hätte werden sollen.
Möglic…
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