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Prozess gegen U-Bahn-Schläger wird öffentlich verhandelt

am 23.06.2008 von

München (Reuters) - Der Prozess gegen die Münchner U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes wird öffentlich verhandelt.

Die Jugendkammer des Landgerichts München lehnte zum Prozessauftakt am Montag einen Antrag der Verteidigung ab, die Öffentlichkeit auszuschließen. Dies sei erzieherisch nicht geboten. Die beiden Angeklagten, der 18-jährige Spyridon L. und der 21-jährige Serkan A, würden sich öffentlich weder übermäßig in Szene setzen noch durch die Berichterstattung in der Untersuchungshaft zu Helden gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier.

Die Staatsanwaltschaft legt den jungen Männern einen brutalen Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn kurz vor Weihnachten zur Last. Auslöser des Angriffs soll die Aufforderung des 76-Jährigen gewesen sein, sich an das Rauchverbot zu halten. Laut Anklage haben die mutmaßlichen Täter den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen. Der Angriff wurde von einer Videokamera in der U-Bahn-Haltestelle aufgezeichnet.

Die Tat hatte eine bundesweite Debatte über kriminelle ausländische Jugendliche und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Das Thema dominierte den hessischen Landtagswahlkampf, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit Forderungen nach auf schärferen Gesetzen polarisierte. Die beiden türkisch- und griechischstämmigen Angeklagten sollen den Rentner bei der Attacke auch wegen seiner deutschen Nationalität beschimpft haben.

Beide Angeklagten gestanden nach ihrer Festnahme die Tat. Sie bestreiten aber den Vorwurf des versuchten Mordes. Für den Prozess sind elf Verhandlungstage bis Mitte September angesetzt. Bei einer Verurteilung drohen dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen L. zehn Jahre Haft - die Höchststrafe für Jugendliche. Im Fall des drei Jahre älteren A., der dem Gesetz nach als Heranwachsender gilt, muss das Gericht entscheiden, ob es Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anwendet. Für Erwachsene steht auf versuchten Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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