Prozess-Freikauf hat ein juristisches Nachspiel

Im Jahre 2000 wurde der deutsche Mannesmann-Konzern für fast 400 Milliarden DM an den britischen Vodafone-Konzern “übergeben“, der ihn dann Stück um Stück verkaufte und somit zerschlug. Damit es den deutschen Mannesmann-Entscheidungsträgern nicht so schwer fiel, sich vom Traditionskonzern zu trennen, wurden dann insgesamt 57 Millionen Euro an “Abstands- oder Pensions-Zahlungen” verteilt.

In der Folge kam es dann zu insgesamt drei Prozessen; nach dem ersten Prozess verhöhnte Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann die Deutsche Nation mit einem Victory-Zeichen, im zweiten Prozess hob der Bundesgerichtshof die erste Entscheidung auf und im dritten Prozess kauften sich die Beschuldigten mit Geldzahlungen frei.

Alleine Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann erklärte sich bereit, an die Staatskasse 3,2 Millionen Euro zu zahlen und dafür bleibt seine “Weste” juristisch weiß. Man muss nicht studiert haben um zu wissen, dass in einem Strafprozess mit dem Vorwurf der schweren Untreue oder der Beihilfe zu Untreue, eine “Abstandszahlung in Höhe von 3,2 Millionen Euro für einen Freispruch, NUR ein FREIKAUF sein kann“.

Der kleine Mann von der Straße nimmt dieses Urteil zur Kenntnis und traut sich nicht, gegen diese Ungerechtigkeiten etwas zu machen. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, doch Menschen mit Geld sind eben “gleicher“. Während der kleine Mann schon wegen “Peanuts“- Summen ins Gefängnis kommen kann oder zu mindestens Vorbestraft ist, herrschen in den zwei- oder dreistelligen Millionen und Milliarden-Beträge halt andere Gesetze.

Nun aber kommt “Robin Hood” in Form der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei “Dommel Schlosser & Partner” auf den Plan: (Strafanzeige gegen Mannesmann-Richter) Wie die “Welt am Sonntag” berichtet, erstatten die Hamburger Juristen Strafanzeige bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen die Richter des dortigen Landgerichts, die Ankläger sowie die sechs Angeklagten d…

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Themen: Rechtsprechung , Mannesmann , Deutsche Bank , Vodafone

Erschienen 3. Dezember 2006 auf http://log.handakte.de/.

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Dommel, Schlosser & Partner

Kanzlei Dommel, Schlosser & Partner gegr�ndet 1994 mit Sitz in Hamburg. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Weitere Kompetenz im Baurecht, Arbeitsrecht, Eherecht, Familienrecht und Erbrecht sowie im Insolvenzrecht und Aktienrecht.