Falschaussage: Verräterische SMS
Anwalt & Strafverteidiger Blog | 22. Februar 2012 — Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Falschaussage und versuchter Anstiftung zur Falschaussage gegen einen Polizeibeamten a…
Anstiftung zur Falschaussage / Besitz kinderpornographischer Schriften / Sicherstellung / uneidliche Falschaussage / Urteil / Strafverteidiger
Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft dem 46-jährigen Angeklagten Anstiftung zur Falschaussage und den Besitz kinderpornographischer Schriften vor. Laut Anklage besaß der Mann kinderpornographische Photos, die auf seinen zwei Computern sichergestellt wurden. Außerdem habe er im Internet mit einschlägigen Suchbegriffen nach weiteren kinderpornographischen Schriften gesucht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte einen Zeugen überredet hat, dem Gericht Einzelheiten zu den Taten zu verschweigen.
Dies soll in einer Verhandlungspause geschehen sein. Der Zeuge muss sich nun in einem anderen Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Der Prozess endete jetzt allerdings ohne Urteil. Nachdem sich Strafverteidiger, Staatsanwalt und Richterin zu einem Rechtsgespräch zusammengesetzt hatten, wurde der Prozess vertagt. Grund dafür ist, dass dieser von einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Marburg gegen einen von der Verteidigung bestellten Gutachter betroffen ist. Auch der erste Prozess gegen den Mann wurde ausgesetzt, weil wichtige Akten fehlten.
( Quelle: HNA online vom 14.11.2011 )
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Diese Norm dient dem Jugendschutz und dem Schutz von Kindern, die als Objekte der pornographischen Produkte sexuell missbraucht werden
Bei diesem Straftatbestand handelt es sich um den Grundtatbestand der vorsätzlichen Falschaussage. Es soll die staatliche Rechtspflege geschützt werden.
Durch diese Vorschrift wird der Anwendungsbereich des § 30 I StGB, welcher den Versuch der Beteiligung regelt, auf die versuchte Anstiftung zur falschen