Provider unterzeichnen Vertrag zur Internetsperre - eine kritische Zusammenfassung

Die Ausgangslage

Am gestrigen Freitag haben Vertreter der fünf größten Internetserviceprovider in Deutschland (Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland) den Vertrag Über die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet mit dem Bundeskriminalamt geschlossen (siehe auch: Beitrag auf Criminologia zum Vertragsentwurf).

Damit verpflichten sich die Kommunikationsunternehmen, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpronographischen Inhalten zu sperren. Eine entsprechende Sperrliste mit den betroffenen Internetseiten wird vom Bundeskriminalamt bereitgestellt und laufend aktualisiert. Der Vertrag ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Parallel will das Bundeskabinett ein “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” beraten, das Verbindlichkeit für alle Internetserviceprovider schaffen soll. Wird eine auf der Sperrlister erfasste Internetseite im Browser aufgerufen erscheint ein Sperrhinweis (siehe Grafik rechts) mit folgendem Hinweis:

Ihr Internet-Browser versucht gerade, Kontakt zu einer Webseite herzustellen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Kinderpornografie stellt sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern dar. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist nach § 184 b Strafgesetzbuch strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Kindern bedeutet für die Opfer das Erleiden physischer und psychischer Gewalt und ist in der Regel mit lebenslangen Schädigungen verbunden. Durch die Dokumentation und Veröffentlichung der Taten im Internet werden die Opfer zusätzlich traumatisiert und dauerhaft in der Öffentlichkeit stigmatisiert. Zudem generiert die massenweise Verbreitung im Internet die Nachfrage nach neuem Material und fördert so zumindest mittelbar die Begehung weiterer Missbrauchstaten. Falls Sie Einwände gegen die Sperrung dieser Webseite haben oder sie für nicht korrekt oder ungerechtfertigt halten, so kontaktieren Sie bitte das Bundeskriminalamt unter folgender E-Mail-Adresse kontakt@bka.de. Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren. Die Suche nach Kinderpornografie und die Beweissicherung ist ausschließlich Sache der Polizei.

Kritik am Sperrvertrag

Seit das Vorhaben der Einführung einer Internetsperre bekannt wurde, stößt das von Frau von der Leyen vorangetriebene Verfahren auf starke Kritik. Dabei lässt sich die Kritik in vier Themenbereiche unterteilen.

1. Durch die Internetsperre findet eines Zensur des Internets statt

Bürgerrechtsorganisationen und Netzaktiviste…

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Themen: Internet , Deutsche Telekom , überwachung , Prävention , O2 , Vodafone , Arcor , Alice , Hansenet , Internetserviceprovider , Zensur , Missbrauch , Kinderpornographie , Sexualdelinquenz , Internetsperre , Kindesmissbrauch
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 18. April 2009 auf http://criminologia.de.

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