Bund schließt Vertrag mit Providern
Heymanns Strafrecht Online Blog | 21. April 2009 — Am 17.04. haben die die fünf größten Provider Deutschlands mit dem BKA einen Vertrag geschlossen, der den Zugang zu Kinderporno…
Die Ausgangslage
Am gestrigen Freitag haben Vertreter der fünf größten Internetserviceprovider in Deutschland (Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland) den Vertrag Über die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet mit dem Bundeskriminalamt geschlossen (siehe auch: Beitrag auf Criminologia zum Vertragsentwurf).
Damit verpflichten sich die Kommunikationsunternehmen, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpronographischen Inhalten zu sperren. Eine entsprechende Sperrliste mit den betroffenen Internetseiten wird vom Bundeskriminalamt bereitgestellt und laufend aktualisiert. Der Vertrag ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Parallel will das Bundeskabinett ein “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” beraten, das Verbindlichkeit für alle Internetserviceprovider schaffen soll. Wird eine auf der Sperrlister erfasste Internetseite im Browser aufgerufen erscheint ein Sperrhinweis (siehe Grafik rechts) mit folgendem Hinweis:
Ihr Internet-Browser versucht gerade, Kontakt zu einer Webseite herzustellen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Kinderpornografie stellt sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern dar. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist nach § 184 b Strafgesetzbuch strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Kindern bedeutet für die Opfer das Erleiden physischer und psychischer Gewalt und ist in der Regel mit lebenslangen Schädigungen verbunden. Durch die Dokumentation und Veröffentlichung der Taten im Internet werden die Opfer zusätzlich traumatisiert und dauerhaft in der Öffentlichkeit stigmatisiert. Zudem generiert die massenweise Verbreitung im Internet die Nachfrage nach neuem Material und fördert so zumindest mittelbar die Begehung weiterer Missbrauchstaten. Falls Sie Einwände gegen die Sperrung dieser Webseite haben oder sie für nicht korrekt oder ungerechtfertigt halten, so kontaktieren Sie bitte das Bundeskriminalamt unter folgender E-Mail-Adresse kontakt@bka.de. Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren. Die Suche nach Kinderpornografie und die Beweissicherung ist ausschließlich Sache der Polizei.
Kritik am SperrvertragSeit das Vorhaben der Einführung einer Internetsperre bekannt wurde, stößt das von Frau von der Leyen vorangetriebene Verfahren auf starke Kritik. Dabei lässt sich die Kritik in vier Themenbereiche unterteilen.
1. Durch die Internetsperre findet eines Zensur des Internets stattBürgerrechtsorganisationen und Netzaktiviste…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. April 2009 auf http://criminologia.de.
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Reuters | 25. März 2009 — Berlin (Reuters) - In Deutschland soll der Zugang zu Kinderpornografie im Internet gesperrt werden. Die Bundesregierung beschlo…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 31. März 2009 — In der vergangenen Woche ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpo…
Reuters | 17. April 2009 — Berlin (Reuters) - Der Zugang zu vielen kinderpornografischen Seiten im Internet wird künftig gesperrt. Fünf Internet-Anbiete…
Reuters | 25. März 2009 — Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will kinderpornografische Internetseiten ausländischer Anbieter sperren. Das Kabinett …
Heymanns Strafrecht Online Blog | 24. Februar 2010 — Die Bundesregierung will ein Gesetz erarbeiten, dass die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten möglich ma…
Internet-Law | 15. April 2009 — Wie schon mehrfach vermeldet wurde, soll am kommenden Freitag (17.04.09) der von Familienministerin von der Leyen propagierte Vert…
criminologia | 18. Oktober 2009 — Am 16. Oktober wurden zum zehnten Mal die deutschen Big-Brother-Awards vergeben. Der diesjährige Oscar für Datenkraken im Ber…
Internet-Law | 7. Mai 2009 — Der Internet Service Provider SpaceNet kündigt in einer Pressemitteilung vom 07.05.09 die Gründung eines Forums "Provider gegen Ki…
Internet-Law | 4. Juni 2010 — EU-Kommissarin Cesilia Malmström setzt sich weiter für Access-Sperren ein. Wie der AK Zensur in einer Pressemeldung mitteilt, h…
Die Telekom will laut einem Sprecher im Einklang mit dem Familienministerium eine Lösung finden für das Problem kinderpornografischer Webseiten. Ein Branchenverband warnt vor Klagen der Nutzer und einer Ausweitung der Sperren auf andere Bereiche.
Gegen alle Einwände von Experten setzt das Bundesfamilienministerium die Kinderpornografie-Sperren durch. Die Argumente sind so löchrig wie der geplante Sichtschutz für illegale Inhalte.
Die Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ein wirksames Mittel gegen Pädophile.
Der geplante Kinderpornofilter des BKA wird löchrig: Etliche Internet-Provider und öffentliche Einrichtungen sollen nach SPIEGEL-Informationen aus dem Sperrlistengesetz ausgenommen werden. Die Zahl der dadurch aus der Sperre entbundenen Netznutzer ist riesig.
In Deutschland soll in wenigen Monaten der Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten erschwert werden; Bundesfamilienministerin von der Leyen und das Bundeskriminalamt sprechen von einem wichtigen politischen Signal.