Provider können Leistungen nicht im Wege der Zustimmungsfiktion angepasst werden
am 13.11.2007 von Handakte WebLAWg
Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit unwirksam:
“1. Die X AG [Verwender] behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB oder der jeweiligen LB/PL [= Leistungsbeschreibungen und Preislisten], Sondervereinbarungen und Online-Anzeigen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
2. Die X AG ist des weiteren berechtigt, diese AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die X AG dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der …
BGH: Vertragsanpassungsklauseln in Provider AGB regelmäßig unwirksam - Zustimmungsfiktion nach 6 Wochen unzulässig
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05 BGB § 307 Abs. 1 Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit Vertragsanpassungsklauseln in den AGB eines großen Internetproviders befasst. Völlig zu Recht kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass einseitige…
BGH: Die X-AG behält sich das Recht vor... - Zur Wirksamkeit von Veränderungs-, Leistungsabänderungs- und Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: AGB eines Internetserviceproviders)
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kun…
DSL-Anschluss: Kunde darf schweigen
Handakte WebLAWg / Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und dieser nicht antwortet. Das hat das Landgericht Frankfu…
BGH: Recht zur Änderung des Programmangebots in PayTV-AGB unwirksam
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2007 III ZR 247/06 entschieden, dass folgende Klauseln in den AGB eines PayTV-Anbieters unzulässig sind: 1.3… 2 Unabhängig davon behält sich Premiere vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nut…
Premiere Pay-TV – Unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Der BGH hatte mit Urteil vom 15.11.2007 über die Wirksamkeit einiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu entscheiden, die von der Premiere Fernsehen Gmbh & Co.KG verwendet werden. Folgende Klauseln wurden hierbei als unwirksam angesehen…
LG Frankfurt/Main: Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung
Vertretbar Weblawg / LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.12.2005 - Az: 2-03 O 352/05 - Schweigen auf eine E-Mail führt nicht zur Vertragsänderung (redaktionelle Leitsätze): 1. Reagiert der Kunde in einer laufenden Geschäftsbeziehung auf eine E-Mail des Anbieters, mit d…
VERLÄNGERT
LawBlog / Die Firma ish macht es sich einfach. Im Vertragstext, den Herr S. unterschrieben hat, steht zur Kündigungsfrist: Die Standardvertragslaufzeit beträgt zunächst 3 Monate. … Die Laufzeit verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn d…
