ProViDa und CG-P 50E - amtsbekannt untauglich ?!

Es ist schon ein ziemlicher Skandal, was plusminus da am Dienstag Abend berichtete:

Fehler bei Nachfahrmessungen Einem Betroffenen sollte mit einem sogenannten ProViDa-Fahrzeug, also einem Nachfahrwagen der Polizei, eine Geschwindigkeitsübertretung nachgewiesen werden. Eine Nachfrage beim Eichamt, ob die Messung mit ProViDa denn überhaupt korrekt gelaufen sei, ergibt, dass Geräte auf nicht korrekte Art und Weise geeicht worden. Das Problem ist bereits im Herbst 2006 festgestellt und der Polizei weitergegeben worden Alle anderen Eichämter waren spätestens ab Anfang 2007 informiert. Grund für das Problem: Die Fahrzeuge wurden entgegen der Zulassung geändert. Das ist den Eichämtern lange Zeit nicht aufgefallen, sodass sie trotzdem Eichsiegel vergeben haben.

Ein Verkehrssachverständiger erklärte „Jede Messung, die mit diesem veränderten System durchgeführt wurde, ist nicht zu verwerten." Sicherheitsabschläge von ca. 20 % müssten bei einer Auswertung berücksichtigt werden. Dennoch wurde weder die Technik in den betroffenen Bundesländern (NRW, Thüringen, Sachsen-Anhalt) aussortiert, noch wurden anscheinend die Richter in laufenden Verfahren auf die fehlerbehafteten Messungen immer aufmerksam gemacht.

Fehler auch bei Abstandsmessungen [plusminus fand auch bei der gängigen Video-Abstandsmessung mit dem CG-P 50E-Messgerät Fragwürdiges. Das soll angeblich mit einer eichfähigen Stoppuhr arbeiten. Sachverständige stellten nun fest, dass es sich bei der Zeitanzeige gar nicht um eine Uhr handelt. Vielmehr hängt die Zeitangabe der Messgeräte von der angeschlossenen Kamera ab. Viele Beamte arbeiten jedoch mit unterschiedlichen Kameras aus dem Consumerbereich. In einem Versuch weist der Sachverständige je nach eingesetzter Kamera Messfehler bis zu 20 % nach.

In der Zulassung steht ausdrücklich, dass es eine „quarzstabile Uhr" im Messsystem gibt. Dies ist jedoch nachgewiesener Weise seit rund 20 Jahren wohl nicht der Fall. Die Polizei des Saarlandes hat die Messungen wegen dieser Zweifel am Gerät bereits ausgesetzt. Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen machen weiter wie bisher, obwohl auch sie wissen, dass es Zweifel an der Zulassung gibt.

Ähnliches berichtete auch bereits WISO

Man bedenke: Die Fehlerhaftigkeit von Messanlagen ist bekannt, dennoch messen mehrere Bundesländer munter weiter und tun so, als ob nichts gewesen sei! Eine Messdifferenz von 20 % kann sehr schnell entscheidend werden für die Frage, ob ein Fahrverbot zu verhängen ist oder nicht.

Ebenso haben Eichämter schon seit längerem Kenntnis von fehlerhaften Eichungen und widerrufen dennoch nicht die entsprechenden Eichscheine, so dass die Geräte weiterhin im Einsatz bleiben können! Bei einem Blick in die Ermittlungsakte sieht alles ordnungsgemäß aus, da ein Eichschein vorliegt.

Skandalös, oder?

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Themen: Provida

Erschienen 4. Juli 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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