Protokoll zur Änderung des DBA Luxemburg

Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern; Protokoll zum steuerlichen Auskunftsaustausch mit Luxemburg am 11. Dezember 2009 unterzeichnet. Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften. Es wird dann auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anzuwenden sein, die 2010 beginnen.

Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deu…

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Themen: Luxemburg , Dba , Internationales Steuerrecht , Bmf-schreiben , Istr , Dba Luxemburg Deutschland

Erschienen 4. Januar 2010 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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