Prostituierte dürfen Annoncen schalten
am 14.07.2006 von http://www.advocatus.de/heng/weblog.phpProstituierte dürfen mit Zeitungsanzeigen auf ihre Dienste aufmerksam machen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (13. Juli 2006 I ZR 231/03, I ZR 241/03, I ZR 65/05) heißt es, die Ausübung der Prostitution gelte nicht mehr als schlechthin sittenwidrig. Die Bestimmung des § 120 OWiG, nach der ordnungswidrig handelt, wer durch das Verbreiten von Schriften Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen ankündigt, könne nicht …
OLG Zweibrücken: Zurückhaltung bitte! - Eine Internetwerbung für entgeltliche, sexuelle Handlungen hat mit in einer zurückhaltenden Form zu erfolgen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG handelt ordnungswidrig, wer durch das Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Dartsellungen Gelegnheit zur entgeltlichen sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist…
BGH: Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen
advobLAWg / Der BGH hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen zu entscheiden. Auf Unterlassung geklagt hatte ein Barbetreiber gegen die Herausgeber der Zeitungen, in denen die Kontaktanzeigen veröffentli…
OLG Zweibrücken: Werbung für Prostitution darf nicht zu detailliert ausfallen
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Derjenige, der in Inseraten sowie Internetseiten eine detaillierte Leistungsbeschreibung einschließlich Zeit- und Preisangaben für sexuelle Dienste unterbreitet, verstößt gegen das Werbeverbot des § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG - so das O…
Internetangebote für sexuelle Dienste: Detaillierte Leistungsbeschreibungen und Preise sind ordnungswidrig
Die herrschende Meinung / Das Oberlandesgericht Zweibrücken hält die detaillierte Anspreisung von sexuellen Dienstleistungen auf einer Internetseite für ordnungswidrig. Die detaillierten Leistungsbeschreibungen auf der gegenständliche Internetseite sowie die Zeit- u…
Werbung für Prostitution nicht wettbewerbswidrig
BERLIN BLAWG / Der Bundesgerichtshof hat entschieden (=> Pressemitteilung, AZ: I ZR 231/03, I ZR 241/03, I ZR 65/05), daß es grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig ist, wenn Prostituierte ihre Dienstleistungen in Zeitungsinseraten öffentlich anbieten…
Prostitution ist kein freier Beruf
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / diese Aussage ist einem Urteil des VG Arnsberg zu entnehmen: Zunächst steht bei ihrer Ausübung nach wie vor die Vermarktung des Körpers und nicht etwa eine bestimmte, durch die Prostituierte erworbene akademische oder fachbezogene Ausbildung im V…
BGH: Kontaktanzeigen von Prostituierten in Zeitungen sind zulässig
ElbeBlawg / Die Kontaktanzeigen von Prostituierten in Zeitungen sind zulässig, solange sie nicht „grob anstößig“ sind oder andere belästigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe. Damit scheiterte die Klag…
Zu detaillierte Werbung für Prostitution verboten
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Inserate und Internetseiten, die mit detaillierten Leistungsbeschreibungen sowie Zeit- und Preisangaben für sexuelle Dienste werben, sind verboten. Das hat das OLG Zweibrücken entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist es vor allem aus Gründen…
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» BGH-Urteil: Prostituierte dürfen Annoncen schalten - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Huren dürfen mit Zeitungsanzeigen auf ihre Dienste aufmerksam machen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes heißt es, die Ausübung der Prostitution gelte nicht mehr als "schlechthin sittenwidrig".
