Promotionsberater bestreitet Bestechung

Rund 70 Akademikern soll der Geschäftsführer einer Promotionsberatung zum Doktortitel verholfen haben, indem er einen Juraprofessor in Hannover bestach. Vor Gericht wies er jetzt die Vorwürfe zurück - es sei “alles korrekt abgelaufen“.

Eigentlich wurde von ihm ein Geständnis erwartet, aber der Geschäftsführer eines Instituts für Wissenschaftsberatung in Bergisch-Gladbach hat am Mittwoch alle überrascht. Er gibt zwar zu, mit einem Hannoveraner Jura-Professor zusammengearbeitet zu haben, damit der seine Kunden gegen Geld zum Doktortitel führt. Er bestreitet aber, dass es sich um Bestechung handelte.

Die von seiner Agentur an den Professor der Universität Hannover vermittelten Promotionsverfahren seien korrekt abgelaufen, sagte der 53-Jährige jetzt vor dem Landgericht Hildesheim. Er ist Mitangeklagter in dem Prozess, der Hauptangeklagte ist der Professor. Der hatte Anfang März seine Bestechlichkeit gestanden. (mehr…) Dem Chef des Instituts in Bergisch Gladbach hatte das Gericht eine Geldstrafe von 252.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung in Aussicht gestallt, im Gegenzug für ein Geständnis (mehr…).

Quelle: Spiegel vom 26.03.2008

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Themen: Rechtsprechung , Jura , Hannover

Erschienen 27. März 2008 auf http://log.handakte.de/.

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