Promotion durch Bestechung

Thomas A. ist ein bestechlicher Mensch. Für Geld erklärte sich der 53-Jährige mit schönster Regelmäßigkeit bereit, Menschen zum Doktortitel zu verhelfen, die zum Promotionsverfahren nicht einmal hätten zugelassen werden dürfen.

Thomas A. muss dafür nun ins Gefängnis. Vergangene Woche verurteilte ihn das LG Hildesheim wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu drei Jahren ohne Bewährung. Selbst wenn der Jurist frühzeitig aus der Haft entlassen werden sollte – sein Ruf und seine Karriere sind für immer ruiniert. Seit zwei Jahren vom Dienst suspendiert, darf Thomas A. die Leibniz-Universität, an der er zuvor den Lehrstuhl für bürgerliches und internationales Privatrecht innehatte, nicht einmal mehr betreten. Auch an keiner anderen Uni wird der Verurteilte jemals wieder lehren dürfen, seinen Beamtenstatus hat er durch die dreijährige Haftstrafe ebenfalls eingebüßt.

Behalten hat er dagegen den Schul­denberg, der aus einem ruinösen Hauskauf resultierte und ihn zu dem zwar schnell, aber illegal verdienten Geld greifen ließ. Für die Zeit nach dem Gefängnis hofft seine Anwältin auf eine Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Großkanzlei. Ein Job, den meist Referendare erledigen. Und auch den wird er nur bekommen, falls sich eine Kanzlei findet, die den vorbestraften Juristen einstellen will. Kein leichtes Unterfangen bei den Schlagzeilen, die der korrupte Professor gemacht hat. (…)

Quelle: FOCUS vom 13.04.2008

Dazu auch: Juraprofessor: Der bestechliche Campus-Casanova

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Themen: Jurist

Erschienen 13. April 2008 auf http://log.handakte.de/.

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