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Promillegrenzen bei Alkohol im Straßenverkehr

am 22.04.2006 von http://www.sokolowski.org/blog/

Bei der Beurteilung der Strafbarkeit bzw. Ordnungswidrigkeit der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß sind verschiedene “Promillegrenzen” von Bedeutung.
Mit diesen Promillewerten wird die Alkoholkonzentration im Blut bei der Blutentnahme angegeben. Dieser Wert wird daher Blutalkoholkonzentratin (BAK) genannt.
Insbesondere sind folgende Grenzen von Bedeutung:

Bis 0,3 Promille
Bis zu einer BAK von 0,3 Promille ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Strafbarkeit bei der Teilnahme im Straßenverkehr gegeben.

Ab 0,3 Promille
Bereits ab 0,3 Prommille besteht die Gefahr einer Strafbarkeit. Dies nämlich dann, wenn annzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit hinzukommen, z.B. enthemmte Fahrweise, Schlangenlinienfahren oder gar ein Unfall.
Dies gilt übrigens auch für Fahrradfahrer!

Ab 0,5 Promille
Das Führen eines Kraftfahrzeuges stellt ab einer BAK von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit nach dem Regelsatz mit 100,00 EUR und 2 Punkten in Verkehrszentralregister geahndet wird.
Dies gilt nicht für Fahrradfahrer.

Ab 0,8 Promille
Das Führen eines Kraftfahrzeuges ab einer BAK von 0,8 Promille stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Regelbuße für Ersttäter beträgt 250,00 EUR, ein Fahrverbot von einem Monat sowie 4 Punkte im Verkehrszentralregister.
Für Fahrradfahrer gilt die 0,8 Promillegrenze nicht.

Ab 1,1 Promille
Ab eine BAK von 1,1 Promille wird für Kraftfahrer von absoluter Fahrtüchtigkeit ausgegangen. Es ist jedenfalls eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB …

Bottrop01 am 20.01.2008 um 13:05 Uhr:

Bei mir wurde bei einer Alkoholkontrolle ein Wert von 0.63 ermittelt durch Busten in ein Alkoprüfgerät,meine Frage wäre,ob ich mit einem Fahrverbot rechnen muß.
Ich habe keine Eintragen in Flensburg.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Gernot Rudy am 21.06.2008 um 10:03 Uhr:

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich bin am 30. November 2006 mit 1,37 Promille vor meiner Haustüre abgefangen worden, hatte 10 Monate keinen Fs.
Jetzt kam am 1. Juni ein unglücklicher Umstand. Ich trank nach einer Radtour 1 Hefeweizen und ein Mixery. Dann bin ich mit meiner Mutter nach Mannheim gefahren und habe eine Einfahrt gesucht, bin vor der Ampel langsamer gefahren, bis sich einer hinten drängelte und mir Gestik zeigte. Ich habe dann zurück Gestik gezeigt und zufällig war die Polizei hinter mir und hat bei mir 0,71 Promille im Blut gefunden. Muß ich eine MPU machen ? Was droht mir jetzt ? Mein Anwalt sagte mir, es sei im Busgeldbereich, habe an und für sich keine Auffälligkeiten gehabt.
Danke im Voraus für eine Antwort

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