Promillefahrt mit Kfz – Führerschein weg, aber Fahrradfahren darf nicht verboten werden
so entschied aktuell das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das höchste Verwaltungsgericht im Lande Rheinland-Pfalz hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Kraftfahrer ein Kraftfahrzeug
unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille geführt hatte.
Dem Kraftfahrer wurde die Fahrerlaubnis entzogen und ihm wurde im Rahmen der begehrten Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der
Führerscheinbehörde auferlegt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Mit dem Gutachten sollte geklärt werden, ob der
Fahrer Alkoholgenuss und das Führen nicht nur eines Kraftfahrzeuges, sondern auch eines Fahrrads trennen kann.
Der Fahrer kam der Aufforderung der Gutachtenvorlage nicht nach. Die Behörde lehnte den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
ab und verbot ihm sogar, Fahrrad zu fahren.
Der Betroffene Fahrer legte Rechtsmittel ein und landete schließlich beim Oberverwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht gab der
Beschwerde statt.
Die Argumentation:
Das OVG stellte die Anordnung eines Gutachtens zur nicht in Frage, so dass die Fahrerlaubnisbehörde nach Weigerung der Beibringung des
MPU-Gutachtens auch von der U…
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