Proinkasso GmbH/Deutsche Telekom AG: Mehr als 10.000 Audiofiles mit sensiblen persönlichen Daten frei im Internet abrufbar

Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, zum Teil auch Telefonnummern - welche Daten hätten Sie denn gern?

Die ehemals in Hanau ansässige, mittlerweile nach Neu-Isenburg umgezogene Proinkasso GmbH und ihr Geschäftsführer Stefan Straßburg ist bundesweit berüchtigt als Geldeintreiberin der sog. Gewinnspielmafia. Sie verweist derzeit in ihren Mahnschreiben im Auftrag dubioser Gewinnspieleintragungsdienste - offenbar zur Erzeugung eines besonders hohen Zahlungsdrucks - über ein passwortgeschütztes Verfahren auf einen Internetserver, auf dem mehr als 10.000 Audiodaten mit sensiblen persönlichen Daten mehrerer Tausend Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet zum Abruf bereit stehen. Der Zugang zu sämtlichen Dateien und damit auch den Daten ist aber, wie Experten unter anderem des Antispam e. V. herausfanden, auch ohne notwendige Passworteingabe für jedermann problemlos möglich.

Die Audiodaten geben scheinbar einen Telefonanruf von Callcenteragenten wieder, die sich als "Kontroll- und Serviceabteilung der Firma PhoenixCall in Zusammenarbeit mit der Firma Die Mega Chance 24" vorstellen. Hierbei handelt es sich - wie sich aus der Kanzlei Richter vorliegenden Dokumentenkopien ergibt - offenbar um die ebenfalls bereits massiv auffällig gewordene Krefelder Kus & Theißen GbR der geschäftsführenden Gesellschafter Marcel Theissen und Marcel Kus. In den dann folgenden Gesprächen, offenbar sog. quality calls, wird regelmäßig unter Bezugnahme auf einen zuvor geführtes Telefonat die Bereitschaft der angerufenen Person zur Teilnahme an Gewinnspielen bzw. Gewinnspieleintragungsdiensten und zur Dokumentation des Vertragsschlusses durch Tonaufzeichnung erfragt. Dabei werden Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, und Kontoverbindungsdaten genannt. Die Dateinamen enthalten zum Teil Vor- und Nachname sowie Wohnort des Angerufenen, teilweise aber auch nur eine (vermutlich die angerufene) Telefonnummer.

Wie eine erste Stichprobenüberprüfung ergab, dürften die Betroffenen der Veröffentlichung von derartigen Audiofiles kaum zugestimmt haben. Die Kanzlei Richter bewertet nicht nur die Veröffentlichung der Dateien als groben Rechtsverstoß. Auch bereits die unerbetene und anonyme Telefonwerbung - zudem unter Erhebung sensibler persönlicher Daten ohne hinreichende Identifizierung der werbenden bzw. datenerhebenden Person - dürfte klar rechtswidrig sein. Es liegt zudem auf der Hand, dass mit der Veröffentlichung von Namen, Geburts- und K…

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Themen: Deutsche Telekom , Deutsche Telekom AG , Frontpage

Erschienen 9. Juni 2010 auf http://www.spam-abwehren.de.

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