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Programmmiete bleibt ungeahndet

am 05.09.2006 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   In Sachen Action Tapes, Inc. v. Kelly Mattson, Az. 05-3309, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks, dass die gewerbliche Vermietung eines Softwareprogramms ohne die Zustimmung des Entwicklers ohne Anmeldung keine urheberrechtlichen Sanktionen auslöst.

Am 30. August 2006 prüfte das Gericht die First Sale-Doktrin, die einem Erwerber die freie Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes nach 17 USC §109(a) gestattet. Dieser Grundsatz wird heute vom Computer Software Rental Amendments Act of 1990 durchbrochen, sodass die gewerbliche Nutzung einschließlich der Vermietung durch den Erwerber des Werkes untersagt ist.
Die Klage gegen die gewerbliche Vermieterin eines Stickprogramms für Nähmaschinen wies es ab, weil die Herstellerin der …

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» Hochzeit ab Labor Day

» Farbiger Fisch

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» Meinungsfreiheit im Striplokal

» Vioxx: Entschädigung überzogen


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