Professoraler Unfug

Manchmal fällt man schier vom Glauben ab. Der Focus hat ein Interview mit Prof. Monika Frommel, Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Uni Kiel, zum Kachelmann-Prozess geführt. Die Professorin wird mit den Worten zitiert:

“Eine Berufung scheidet ohnehin aus, weil die Staatsanwaltschaft dann neue Beweise vorlegen müsste”

Das ist starker Tobak und gleich doppelt falsch. Eine Berufung ist nach § 312 StPO nur gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, also amtsgerichtliche Urteile, zulässig. Im Fall Kachelmann hat allerdings die Große Strafkammer entschieden. Wäre die Berufung statthaft, dann be…

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Themen: Staatsanwaltschaft , Kachelmann , Kachelmann Berufung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 6. Juni 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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