AGG-Beschwerdestelle mitbestimmungspflichtig
JuracityBlog | 17. September 2009 — „Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerdere…
Gestern hatte ich mit einem Link auf eine neue Einrichtung im Land Sachsen-Anhalt hingewiesen. Dort nimmt eine zentrale Stelle ihre Arbeit auf, die nur für Beschwerden gegen die Polizei zuständig ist. Fünf Mitarbeiter sollen dort tätig sein. Die Beschwerdestelle gehört direkt zum Innenministerium, ist also über dem Polizeiapparat angesiedelt.
Ich hatte schon im Stillen überlegt, wie sich die Polizeigewerkschaften zu dieser bisher einmaligen Einrichtung positionieren. Mein Tipp war: helle Begeisterung. Schließlich ist es doch toll, wenn sich nach einiger Zeit herausstellt, dass die Beschwerdestelle heillos überdimensioniert, ja sogar sogar überflüssig ist.
Dem Bild entsprechend, das die Interessenvertretungen regelmäßig von der Polizeiarbeit zeichnen, dürften die Beschwerdemanager nämlich den ganzen Tag aus dem Fenster schauen. Bekanntlich ist die Polizei hochprofessionell, fair, bürgerorientiert – wer soll sich da überhaupt beschweren wollen? Endlich würde sich, der zentralen Bearbeitung und der daraus resultierenden Statistik sei Dank, einmal die 99,15-prozentige Zufriedenheit mit der Polizei belegen lassen.
Jetzt bin ich doch überrascht. Die Gewerkschaft der Polizei findet die Beschwerdestelle nämlich nicht gut. Per Pressemitteilung nölt sie, so eine Einrichtung gebe es für keine andere Berufsgruppe.
Die Kritik geht aber noch weiter. Die Beschwerdestelle unterwerfe die Polizei sogar einem “Generalverdacht”. Und außerdem:
Die Polizei in Sachsen-Anhalt arbeitet professionell und genießt in weiten Teilen der Bevölkerung hohes Ansehen. Deshalb brauchen wir keine Sonderaufseher! Die Einrichtung einer Beschwerdestelle würde dem Misstrauen gegenüber der Polizei nur Vorschub leisten.
Das ist ungefähr so eine Argumentation, wie man sie auch häufiger in Ermittlungsakten liest. Klingt leidlich flüssig, entbehrt aber innerer Logik.
Selbst wenn die Polizei im Land Sachsen-Anhalt nicht nur leidlich, sondern sogar hoch angesehen sein sollte, was hat das damit zu tun, dass mit der Polizeiarbeit unzufriedenen Menschen die Möglichkeit bekommen, sich auf einfachem Wege (sogar per Mail!) zu beschweren?
Wieso werden die Menschen der Polizei gegenüber misstrauisch, bloß weil es eine Beschwerdestelle gibt? Ist es nicht eher umgekehrt so, dass der Bürger es als vertrauensbildende Maßnahme sieht, wenn er seine Kritik an eine Stelle richten kann, die nicht unter demselben Präsidiumsdach sitzt wie die Polizeibeamten, mit denen er unzufrieden ist oder es vielleicht demnächst sein wird?
Ja, und dann das große Wort vom Generalverdacht. Wenn rund um die Uhr festgehalten wird, mit wem ich wann von wo aus telefoniere und wann …
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