Prof. Hoeren kritisiert IT-Grundrecht
am 12.06.2008 von Telemedicus
Professor Hoeren vom ITM in Münster beschäftigt sich im Editorial der aktuellen MMR mit dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme“, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung geschaffen hat:
„Da ist schon der Titel des neuen Grundrechts selbst, der mich nachdenklich macht. Ein System kann nicht vertraulich und integer sein. Vertraulichkeit und Integrität sind personelle Tugenden. Geschützt sein kann nur die Vertraulichkeit der von dem System verarbeiteten Daten sowie die Integritätserwartung der Betroffenen, was die Sicherheit des Systems angeht [...]. Und was ist hier mit informationstechnisches System gemeint? Die Software, die Hardware, das Zusammenspiel? …
Ergebnis der Abstimmung zum IT-Grundrecht
Telemedicus / Wir hatten nach einem kurzen Namen für das neue „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit des informationstechnischen Systems“ gefragt. Nach einer Woche zeigt sich folgendes Ergebnis: Grundrecht auf IT-Ver…
Prof. Dr. Thomas Hoeren: Kritik am IT-Grundrecht
Recht Medial / Die Kollegen von Telemedicus verweisen auf einen interessanten Kommentar von Prof. Dr. Thomas Hoeren, seines Zeichen Direktor der Zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Mü…
Das IT-Grundrecht im Detail
Telemedicus / Zur dogmatischen Einordnung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz (VSG) vorgesehene Online-Durchsuchung ist verfassungswid…
Kurz zur Integrität
Jurakopf / Via Telemedicus bin ich auf ein Vorwort von Prof. Hoeren aufmerksam geworden, in dem er (mit Berechtigung) u.a. formuliert: Ein “System” kann nicht vertraulich und integer sein. Vertraulichkeit und Integrität sind personelle Tugenden. Ic…
Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchungen nur in engen Ausnahmefällen zulässig - Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370 und 1 BvR 595/07 mit dem Thema Online-Durchsuchungen befasst und die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet…
Das neue Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”
maas_rechtsanwälte / Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar 2008 eine Grundsatzentscheidung zu der umstrittenen Online-Durchsuchung getroffen. Wir berichteteten bereits über dieses brisante Thema in unseren Artikeln vom 31.10.2007, 26.10.2007 und 10.10.2007…
Vortrag zum Computergrundrecht
Telemedicus / Am Mittwoch, den 7. Mai findet in Münster ein Vortrag von Prof. Dr. Pieroth zum neuen IT-Grundrecht statt. ELSA Münster kündigt die Veranstaltung wie folgt an: Prof. Dr. Pieroth wird das Urteil des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts…
BVerfG: Online-Durchsuchung - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. 2. Die heimliche Infiltration eines informationstechni…
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