Produktneutrale Ausschreibung von ITK – aus der Not die Tugend machen
Auf der heute und morgen in Berlin stattfindenden Public Sector Messe “Moderner Staat” ist mir vorhin Uli Norf begegnet. Herr Norf von der Firma Intel, ist – ebenso wie Hauptwettbewerber AMD – Mitglied einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM zur “produktneutralen Ausschreibung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK)”. Was so gar nicht spannend klingt, hat in der inzwischen über 3-jährigen Dauer des Projekts Kreise gezogen: Das IT-Amt der Bundeswehr, das Umweltbundesamt, die Bundesagentur für Arbeit und das IT-Dienstleistungszentrum Berlin sind als Partner hinzugetreten. Ziel ist die Erarbeitung von Leitfäden zur Formulierung von produktneutralen und damit rechtskonformen Ausschreibungen für Desktop-PCs, Notebooks und Server. Eine Zwischenbilanz.
Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, entsprechend in § 8 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Zugleich ermöglicht ein fairer, offener Wettbewerb Kosteneinsparungen für die Vergabestellen, denn diese erhalten das am besten geeignete Produkt zum besten Preis.
Gerade im Bereich der ITK-Beschaffung ist eine solche produktneutrale Leistungsbeschreibung aber naturgemäß keine leicht zu erfüllende Aufgabe: Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. Dazu kommt, dass insbesondere in kleinen und mittleren Kommunen und Behörden oft kein IT-Fachmann beratend zur Seite stehen kann.
In der Vergangenheit behalf man sich u.a. damit, auf vermeintliche Standards wie Taktfrequenzen der CPUs zu referenzieren, oder aber eben gleich auf – “bekannt und bewährt” – einschlägige Markennamen. Nach wie vor prominentestes – wenn gleich schon lange aus der Mode gekommenes – Beispiel war die Bezugnahme auf den Pentium© Prozessor – eben von Intel. Die erste genannte Methode ist aufgrund der verschiedenen Architekturen der Prozessoren schlicht ungeeignet, die Leistung eines Rechners zu spezifizieren, die zweite offenkundig rechtswidrig. Dabei ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die Problematik keinesfalls auf die Prozessoren beschränkte. Es gab Zeiten, da ließ sich z.B. über die Anzahl der geforderten USB-Schnittstellen “festlegen” welcher Hersteller zum Zuge kam.
Ziel der 2006 von Beschaffungsamt und BITKOM gegründeten Arbeitsgruppe ist es, öffentlichen Beschaffern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein…
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Erschienen 25. November 2009 auf http://www.vergabeblog.de.
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