Produkthaftung - befangener Gutachter

CK - Washington.   Ein gefährliches Produkt muss nicht unbedingt zur Haftung führen, doch wenn es sichere Alternativen gibt, die der Hersteller ignoriert, dürfen die Geschworenen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Dabei dürfen sie auch Mehrkosten und Mehrgewicht berücksichtigen. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston entschied im Fall Osorio v. One World Technologies, Az. 10-1824, gegen den Hersteller einer Motorsäge, den das Untergericht zur Haftung in Höhe von $1,5 Mio. herangezogen hatte. Die Jury bewertete auch die Alternativen. Die Haftungsgrundlage folgt dabei aus der Produkthaftungsgewährleistung eines Kaufvertrages, die im Staat M…

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Themen: Boston , Massachusetts , /usa-recht-2011/onus

Erschienen 11. Oktober 2011 auf http://anwalt.us.

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