Problemfall Baum
am 17.09.2008 von http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell
Erschienen im “Tip” am 20.08.2008
Problemfall Baum
Des Einen Freud, des Anderen Leid: der Eigentümer erfreut sich am steten Wachstum seiner Bäume, der Nachbar hingegen ärgert sich über frühen Schatten und eindringendes Wurzelwerk. Wenn dann sogar die Äste über die Grundstücksgrenze hinüber wachsen, ist ein Nachbarstreit kaum mehr zu vermeiden.
So hatte das Landgericht Coburg einen Grundstückseigentümer verurteilt, seinen Bäumen die auf den Nachbarsgrund ragenden Äste zu stutzen. Dass der Überwuchs dem Grundstück des Klägers Licht entzieht und es mit herab fallenden Nadeln, Ästen und Zapfen versorgt, muss der Kläger nicht hinnehmen. Vorliegend standen entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze seit mehr als 30 Jahren auf Seiten des Beklagten 18 Fichten und eine Birke. Nachdem die Äste bis zu 4 m in seinen “Luftraum” vorgedrungen waren, verlangte der Nachbar Beseitigung. Der Beklagte aber meinte, der Kläger werde doch gar nicht spürbar beeinträchtigt. Das sahen die Richter nach einem Ortstermin anders: der Kläger müsse die überhängenden Äste nur dann dulden, wenn sein Grundstück durch sie nicht beeinträchtigt wird. Angesichts eines Überhangs von bis zu 4 m mit dadurch verstärkter Schattenbildung und herab fallenden Nadeln, Zapfen und abgestorbenen Zweigen ist eine Beeinträchtigung jedoch nicht zu bezweifeln. Der Beklagte muss dem Wachstum seiner Bäume daher an der Grundstücksgrenze Einhalt gebieten (LG Coburg, Beschl.v. 28.7.08, Az: 33 S 26/08).
Aber nicht nur unter Nachbarn sorgen Bäume mitunter für Ärger. Auch in unseren Breitengraden kommt es zunehmend zu schweren Stürmen mit umgestürzten Bäumen und abgerissenen Ästen, wodurch das Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen stetig steigt. Denn gerade bei Straßenbäumen haben sie …
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Wachsende und gedeihende Bäume in des Nachbars Garten sieht nicht jeder mit ungeteilter Freude. Bedeuten Sie doch für den eigenen Grund und Boden mitunter Schatten und verstreute Pflanzenteile. Wenn dann sogar die Äste über die Grundstücksgrenze…
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