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Privatverkäufe bei Ebay

am 23.02.2006 von http://www.ra-blog.de

Gefunden im Lawblog: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz müssen Verkäufer, die regelmäßig bei Ebay handeln, im Zweifel beweisen, dass sie nicht gewerbsmäßig tätig sind.
In der Praxis findet das Urteil wohl noch keine Anwendung:

Ein powersellender Privatverkäufer aus Polen mit Artikelstandort Deutschland hat sehr viel Parfum übrig.
Ein Powerseller aus Würzburg, der allerlei elektrische Zahnbürsten, Fußpflegezeug und ähnliche Geräte verkauft:
Wir verkaufen als Firma im Privatverkauf um den Schutz der Privatsphäre von Bietern und Käufern zu gewährleisten. Sowie auf mehrfachen Wunsch unserer Kunden, um so beispielweise Endverbraucher, nicht in Verlegenheit zu bringen.

Der hier hat Dachträger für’s Auto, Snowboard-Taschen und Video-Türsprechanlagen von Privat übrig.

Privatverkauf ist sehr beliebt. Hat für die Verkäufer schließlich viele Vorteile.

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EBAY: HAFTUNGSFALLE

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PRIVATVERKAUF ?

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Vorgetäuschte Privatverkäufe bei Online- Auktionen

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Spaß bei Ebay

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ebay: Rache an Kunden geht nicht mehr

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Abmahnung wegen negativer Bewertung bei ebay

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