“Privatsurfen” rechtfertigt Kündigung nicht ohne weiteres

Ein Mitarbeiter, der das Internet während der Arbeitszeit privat nutzt, kann nicht ohne weiteres gekündigt werden, und zwar auch dann nicht, wenn er sich in einer "Mitarbeitererklärung" dazu verpflichtet hat, nur dienstlich zu surfen. Dies geht aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz hervor, das sich in zweiter Instanz mit einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu befassen hatte, der trotz Abgabe einer solchen Erklärung das Internet mehrfach auch zu privaten Zwecken - meist zur Abfrage seines Kontostandes - nutzte und daraufhin ordentlich gekündigt wurde. Nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz war diese Kündigung nicht sozial gerechtfertigt…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Pfalz

Erschienen 20. April 2010 auf http://www.for-net.info/for-net-blog/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Neues Urteil Internet* AM Arbeitsplatz: Neues Urteil des LAG Rheinland-Pfalz: Private Internetnutzung und Arbeitsrecht

Conle§i | 19. April 2010 — Viele Arbeitnehmer haben an ihrem Arbeitsplatz einen Zugang zum Internet. In vielen Bereichen ließe sich die tägliche Arbeit an…

Arbeitsplatz und Internetnutzung

Dies und das ... | 27. April 2010 — Viele Arbeitnehmer haben an ihrem Arbeitsplatz einen Zugang zum Internet. In vielen Bereichen ließe sich die tägliche Arbeit ander…

Privates Surfen rechtfertigt keine Kündigung

Handakte WebLAWg | 19. April 2010 — Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Das gilt auch dann…

Kündigung wegen privater Internetnutzung

Lynch04 | 19. April 2010 — Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hat am Montag in einem Urteil bekanntgegeben, dass die private Nutzung des Inte…

Keine Kündigung wegen geringfügiger privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

Internet-Law | 19. April 2010 — Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hält eine (ordentliche) Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privater Internetnutzung a…

Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

Recht und Arbeit | 22. April 2010 — Selbst, wenn ein Arbeitgeber die private Nutzung von betrieblichen Internet-Anschlüssen ausdrücklich untersagt hat, kann er bei …

Kündigung bei privater Internetnutzung!?

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 23. Mai 2010 — Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit stellt nicht automatisch einen Kündigungsgrund dar. So hat das LAG Mainz…

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen - Teil 2/3

kanzlei.biz | 29. November 2011 — Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz? Kann dem Arbeitnehmer deshalb (fristlos) gekündigt …

Minderleistung: Minderleistung als Kündigungsgrund

Recht und Alltag | 22. August 2006 — Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 25.01.2006 (Az.: 9 Sa 786/05) dürfen Arbeitgeber leistung…

Zur Kündigung nach privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

Anwalt Niemeyer | 6. Juli 2010 — Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen geben Anlass, die Kündigungsvoraussetzungen wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz…

Mainz: Keine Kündigung trotz privaten Surfens im Dienst - Nachrichten :: Rheinland-Pfalz | SWR.de

Auch wer das Internet während der Arbeitszeit privat nutzt, kann nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das gilt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auch dann, wenn der Mitarbeiter schriftlich erklärt hatte, das Internet nur dienstlich zu nutzen.