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Privatsender muss Schmerzensgeld zahlen

am 29.05.2006 von http://log.handakte.de/

Im Juli 2003 hatte sich die damals knapp fünf Jahre alte Klägerin Nr. 2 auf dem weitläufigen Gelände eines italienischen Campingplatzes verlaufen, wo sie zusammen mit ihren Eltern die Ferien verbrachte. Ein zufällig anwesendes Kamerateam des beklagten Privatsenders, das eine Berichterstattung über das Alltagsleben auf dem Campingplatz plante, filmte, wie das Kind zur Rezeption der Anlage gebracht, dort befragt und sodann wieder zum elterlichen Zelt gebracht wurde. Anschließend wurde noch ein kurzes Interview mit der Mutter des Kindes, der Klägerin Nr. 1 aufgezeichnet.
Die Bilder wurden im August 2003 zweimal jeweils zur Mittagszeit im Rahmen eines Boulevardmagazins der Beklagten ausgestrahlt. Die Klägerinnen haben behauptet, sie seien ohne ihre Einwilligung gefilmt worden, die Ausstrahlung sei gegen ihren Willen erfolgt. Wegen der schweren Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte haben die Klägerinnen die Beklagte vor dem LG Waldshut-Tiengen auf Zahlung einer Geldentschädigung …

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