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PRIVATKOPIE WEITERHIN ZULÄSSIG

am 27.06.2006 von http://www.jblawg.de/wordpress

Die Bundesregierung hält an der Zulässigkeit der privaten Kopie auch im digitalen Bereich fest. Beim Gebrauch beispielsweise von Internetradios oder bei Privatkopien auf CD-Rohlingen sieht ein entsprechender Gesetzentwurf des Kabinetts zum Urheberrecht zumindest keine wesentlichen Beschränkungen vor.
Allerdings soll nach dem Entwurf die Kopie nicht nur dann unzulässig sein, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist, sondern auch dann, wenn die Vorlage unter Verstoß gegen geltendes Recht im Internet zum Download angeboten wurde. Nach einer Mitteilung des Bundestages wird das Gesetz künftig zudem eine flexible Anpassung der Pauschalvergütung an den Stand der Technik gewährleisten. So sei vorgesehen, dass die Beteiligten selbst die Vergütung in weitgehender Selbstregulierung bestimmten.
(mehr bei beck-aktuell / Bild: Kölner Stadtanzeiger)

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