Privatfotos von Christiansen bleiben tabu

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Auch wenn sie jede Woche vor Millionen von Fernsehzuschauern moderiert: Private Aufnahmen von Sabine Christiansen dürfen nicht abgedruckt werden. Diese Entscheidung begründete der BGH mit der Dauerbeobachtung durch Paparazzi.

Die Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen hat sich mit einer Klage gegen den Abdruck privater Fotos mit ihrem jetzigen Ehemann Norbert Medus durchgesetzt. Laut BGH war die Veröffentlichung der in Paris aufgenommenen Bilder rechtswidrig. Die Zeitschrift “Das Neue” hatte Aufnahmen des Liebespaars im April 2006 auf der Titelseite und im Innenteil des Blatts gezeigt, versehen mit Textzeilen wie “So verliebt in Paris” und “Wetten, dass si…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Bgh , Paris , Sabine Christiansen , Norbert , Privatfotos

Erschienen 18. Februar 2009 auf http://log.handakte.de/.

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