Private Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug
Am 25. Oktober 2011 um 10.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) öffentlich verhandeln
über die Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzugspatienten, der sich gegen die Anordnung und zwangsweise Durchführung einer
besonderen Sicherungsmaßnahme (Einschluss) durch Bedienstete einer mit der Durchführung des Maßregelvollzugs beliehenen Gesellschaft
privaten Rechts wendet. Die Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bei der
Anwendung von Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug der Einsatz von Bediensteten beliehener Privater zulässig ist.
teilt die Pressestelle des BVerfG in der Pressemitteilung Nr. 51/2011 vom 17. August 2011 mit.
Es geht um die Verpflichtung des Staates nach Art. 33 Abs. 4 GG, wonach die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige
Aufgabe “in der Regel” Beamten zu übertragen ist.
Je intensiver bei der Ausübung dieser Befugnisse in die Rechte des Bürgers eingriffen wird, desto verbindlicher ist diese Regel und
desto weniger darf es davon Ausnahmen geben.
Es dürfte Einigkeit bestehen, daß man beispielsweise die Überprüfung eines Schornsteins oder eines Kraftfahrzeugs Privaten
Unternehmern überlassen kann, indem man den Schornsteigfeger bzw. den TÜV mit Hoheitsrechten “beleiht”.
Problematisch wird es bei Zwangs…
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