Privat eingestellte Erotik-Fotos und Sex-Videos im Internet
Das Thema der persönlichen Bilder im Internet wird häufig zu kurz angesprochen. Insbesondere dort, wo es die falsche Profilbilder -
sogenannte Fakes - bei den großen Plattformen (StudiVZ, SchülerVZ, Xing, u.a) betrifft, fängt der Ärger an. Da die eigentlichen
Übeltäter nicht direkt zu ermitteln sind, geht es zunächst um die Löschung. Noch weitere Verbreitung finden uploads, die auf
Plattformen wie flickr.com oder YouTube eingestellt werden. Der Unterlassungsanspruch muss schnellstens gegen den Betreiberder
Plattfrom angemeldet werden und die Sperrung, später Löschung des Profils erfolgen. Notwendige Daten des zunächt unbekannten
Verletzers sind zu ermitteln. Besonders dramatisch sind weitere Verstöße mit erotischen Bildern. Hier werden Persönlichkeitsrechte
verletzt und mitunter sogar schon Straftaten begangen. Ob Aktfotographie oder Handy-Video von privaten Sexspiel: Ohne die Zustimmung
aller Berechtigten ist die Veröffentlichung unzulässig. Geradezu dramatisch sind die mittlerweile zunehmenden Fälle, in denen Bilder
und Videos von Jugendlichen auftauchen.
1. Verbreitung neuer Techniken führen zu neuen Freagen
Beispiel: Bild am Sonntag titelt ´Wenn der Ex sich rächt…´ Unter der Überschrift wird in einem Beitrag der Bild am Sonntag behauptet,
täglich etwa 2300 Jugendliche in Deutschland filmen oder fotografieren sich beim Liebesspiel. Ca. ein Drittel dieser Fotos landeten
zudem früher oder später im Internet. Die erforderliche Zustimmung aller Beteiligten hierzu fehle oft.
Im Fall von minderjährigen Jugendlichen wird selbst eine erteilte Einwilligung meist unwirksam sein. Auch bei einer Durchsicht von
zahlreichen (10 Titel!) Büchern zum Thema ´Digitale Fotografie´, konnte man nur mit Erstaunen feststelen, dass das Thema Recht bei
der Veröffentlichung von Bilder im Internet nicht angesprochen wurde. Den Beteiligten, wie den Autoren der Bücher, ist offensichtlich
der Übergang aus der Privatspäre in die Öffentlichkeit nur unter technischen Gesichtspunkten ein Anliegen. Dass aus einem solchen
Übergang, dem Upload von Bildern zahlreiche persönliche und juristische Probleme resultieren können, dringt erst langsam in das
Bewußtsein der ´Macher´.
2. Headhunter und Personalchefs lassen googlen
In mehreren Meldungen ist mittlerweile mitgeteilt worden, dass zunehmend bei der Personalauswahl vor einer Einstellung auch das
Internet konsultiert wird. Die Kandidat/inn/en werden durch professionelle Dienst oder durch die anstellende Firma durchleuchtet.
Dabei kommen alktuelle Profile und auch in Online-Archiven gespeichertes Material in eine Auswertungsmappe. Im Ergebnis können also
die privaten Daten und ggf.auch Bilder und Videos schädlich für das berufliche Weiterkommen sein.
3. Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild
Persönliche Bilder dürfen nach den Regeln des Kunsturhebergesetzes (KUG) grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgelichteten im
Intern…
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