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Privat eingestellte Erotik-Fotos und Sex-Videos im Internet

am 19.05.2008 von §§ Jur-Blog.de §§

Das Thema der persönlichen Bilder im Internet wird häufig zu kurz angesprochen. Insbesondere dort, wo es die falsche Profilbilder - sogenannte Fakes - bei den großen Plattformen (StudiVZ, SchülerVZ, Xing, u.a) betrifft, fängt der Ärger an. Da die eigentlichen Übeltäter nicht direkt zu ermitteln sind, geht es zunächst um die Löschung. Noch weitere Verbreitung finden uploads, die auf Plattformen wie flickr.com oder YouTube eingestellt werden. Der Unterlassungsanspruch muss schnellstens gegen den Betreiberder Plattfrom angemeldet werden und die Sperrung, später Löschung des Profils erfolgen. Notwendige Daten des zunächt unbekannten Verletzers sind zu ermitteln. Besonders dramatisch sind weitere Verstöße mit erotischen Bildern. Hier werden Persönlichkeitsrechte verletzt und mitunter sogar schon Straftaten begangen. Ob Aktfotographie oder Handy-Video von privaten Sexspiel: Ohne die Zustimmung aller Berechtigten ist die Veröffentlichung unzulässig. Geradezu dramatisch sind die mittlerweile zunehmenden Fälle, in denen Bilder und Videos von Jugendlichen auftauchen.

1. Verbreitung neuer Techniken führen zu neuen Freagen
Beispiel: Bild am Sonntag titelt ´Wenn der Ex sich rächt…´
Unter der Überschrift wird in einem Beitrag der Bild am Sonntag behauptet, täglich etwa 2300 Jugendliche in Deutschland filmen oder fotografieren sich beim Liebesspiel. Ca. ein Drittel dieser Fotos landeten zudem früher oder später im Internet. Die erforderliche Zustimmung aller Beteiligten hierzu fehle oft.
Im Fall von minderjährigen Jugendlichen wird selbst eine erteilte Einwilligung meist unwirksam sein. Auch bei einer Durchsicht von zahlreichen (10 Titel!) Büchern zum Thema ´Digitale Fotografie´, konnte man nur mit Erstaunen feststelen, dass das Thema Recht bei der Veröffentlichung von Bilder im Internet nicht angesprochen wurde. Den Beteiligten, wie …

Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen

Law-Blog / Zum vorigen Teil 6: “Anspruchsgegner und Durchsetzung”. 3 Rechte an dem, was abgebildet wird Sehr wichtig für Fotografen ist es, nicht nur dafür zu sorgen, dass die Rechte an Ihren Fotos von Dritten nicht verletzt werden. Sie müssen…

BGH: Das Privatleben eines Künstlers (Flugzeuge im Bauch ?)

recht verständlich / Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung jetzt seine Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Fotos in der Presse fortgeschrieben.Wie schon in der Caroline-Entscheidung des BGH, die hier ausführlicher behandelt wurde, wägt das Gerich…

Kunsturhebergesetz – Das Recht am eigenen Bild

BERLIN BLAWG / In dem stark gekürztem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), vornehmlich in den §§ 22, 23 KUG, ist geregelt unter welchen Voraussetzungen Bildnisse verbreitet und öffentlich zu…

OLG München: Verlinkung von Bildern einer Person - Durch die Setzung eines (Hyper-) Links auf Bildnisse einer Person können diese in einer Weise öffentlich zur Schau gestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bildnisse werden verbreitet, wenn sie als körperliche Gegenstände weitergegeben werden. Öffentlich zur Schau gestellt werden Bildnisse, wenn sie für eine nicht bestimmt abgegrenzte und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönli…

Heide Simonis Fotos als Bildnisse der Zeitgeschichte - zum Urteil des BGH

Rechtsanwalt News / Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann können nämlich Bilder dieser Ereignisse ohne weiteres veröffentlicht werden. Dies mußte Heide…

Heide Simonis Fotos als Bildnisse der Zeitgeschichte - zum Urteil des BGH

Rechtsanwalt News / Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann können nämlich Bilder dieser Ereignisse ohne weiteres veröffentlicht werden. Dies mußte Heide…

Fotorecht Teil 12: Beiwerk, Versammlungen und höhere Zwecke der Kunst

Law-Blog / Im vorigen Teil ging es um die Frage, wann Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte verbreitet werden dürfen, wer eine solche Person ist und ob die bekannte Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte noch Sinn macht…

“Männer brauchen viel Zärtlichkeit! Aber nicht immer öffentlich!”

Handakte WebLAWg / Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt (hier: die Lebensgefährtin von…

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RA Siegfried Exner

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