Privat eingestellte Erotik-Fotos und Sex-Videos im Internet

Das Thema der persönlichen Bilder im Internet wird häufig zu kurz angesprochen. Insbesondere dort, wo es die falsche Profilbilder - sogenannte Fakes - bei den großen Plattformen (StudiVZ, SchülerVZ, Xing, u.a) betrifft, fängt der Ärger an. Da die eigentlichen Übeltäter nicht direkt zu ermitteln sind, geht es zunächst um die Löschung. Noch weitere Verbreitung finden uploads, die auf Plattformen wie flickr.com oder YouTube eingestellt werden. Der Unterlassungsanspruch muss schnellstens gegen den Betreiberder Plattfrom angemeldet werden und die Sperrung, später Löschung des Profils erfolgen. Notwendige Daten des zunächt unbekannten Verletzers sind zu ermitteln. Besonders dramatisch sind weitere Verstöße mit erotischen Bildern. Hier werden Persönlichkeitsrechte verletzt und mitunter sogar schon Straftaten begangen. Ob Aktfotographie oder Handy-Video von privaten Sexspiel: Ohne die Zustimmung aller Berechtigten ist die Veröffentlichung unzulässig. Geradezu dramatisch sind die mittlerweile zunehmenden Fälle, in denen Bilder und Videos von Jugendlichen auftauchen.

1. Verbreitung neuer Techniken führen zu neuen Freagen

Beispiel: Bild am Sonntag titelt ´Wenn der Ex sich rächt…´ Unter der Überschrift wird in einem Beitrag der Bild am Sonntag behauptet, täglich etwa 2300 Jugendliche in Deutschland filmen oder fotografieren sich beim Liebesspiel. Ca. ein Drittel dieser Fotos landeten zudem früher oder später im Internet. Die erforderliche Zustimmung aller Beteiligten hierzu fehle oft.

Im Fall von minderjährigen Jugendlichen wird selbst eine erteilte Einwilligung meist unwirksam sein. Auch bei einer Durchsicht von zahlreichen (10 Titel!) Büchern zum Thema ´Digitale Fotografie´, konnte man nur mit Erstaunen feststelen, dass das Thema Recht bei der Veröffentlichung von Bilder im Internet nicht angesprochen wurde. Den Beteiligten, wie den Autoren der Bücher, ist offensichtlich der Übergang aus der Privatspäre in die Öffentlichkeit nur unter technischen Gesichtspunkten ein Anliegen. Dass aus einem solchen Übergang, dem Upload von Bildern zahlreiche persönliche und juristische Probleme resultieren können, dringt erst langsam in das Bewußtsein der ´Macher´.

2. Headhunter und Personalchefs lassen googlen

In mehreren Meldungen ist mittlerweile mitgeteilt worden, dass zunehmend bei der Personalauswahl vor einer Einstellung auch das Internet konsultiert wird. Die Kandidat/inn/en werden durch professionelle Dienst oder durch die anstellende Firma durchleuchtet. Dabei kommen alktuelle Profile und auch in Online-Archiven gespeichertes Material in eine Auswertungsmappe. Im Ergebnis können also die privaten Daten und ggf.auch Bilder und Videos schädlich für das berufliche Weiterkommen sein.

3. Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild

Persönliche Bilder dürfen nach den Regeln des Kunsturhebergesetzes (KUG) grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgelichteten im Intern…

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Themen: Schadensersatz , Urheber , Unterlassung , Community-recht , Lizenzrecht , Web-design , Studivz , Jugendschutz , Community , Youtube

Erschienen 19. Mai 2008 auf http://www.jur-blog.de.

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internetvictims! Initiative gegen Rufsch�digung und Verleumdung im Internet!


Wenn der Ex sich rächt...

Täglich filmen oder fotografieren sich 2300 Jugendliche in Deutschland beim Liebesspiel. Ein Drittel der Bilder landet im Internet, oft ungewollt!