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Prinzessin Caroline verliert Rechtsstreit um Foto-Abdruck

am 01.07.2008 von

Karlsruhe (Reuters) - Caroline von Hannover ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Klage gegen unerwünschte Bildveröffentlichungen gescheitert.

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil wies der BGH eine Klage Carolines ab. Die vom Klambt-Verlag herausgegebene Zeitschrift 7 Tage hatte darüber berichtet, dass Carolines Ehemann, Ernst August von Hannover, seine auf einer Insel bei Kenia gelegene Villa für 1000 Dollar am Tag vermietet. Das dazugehörige Bild habe ohne Erlaubnis der Prinzessin abgedruckt werden dürfen, hieß es. Dagegen bekam die Fernsehjournalistin Sabine Christiansen mit ihrer Klage gegen ein Bild recht, das sie mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen auf Mallorca zeigte. (Az.: VI ZR 67/08 u.a.)

Das 2005 veröffentlichte Foto verletzte das Recht der TV-Moderatorin am eigenen Bild, hieß es. Sie werde dort in einer völlig belanglosen Situation gezeigt, der dazugehörige Bericht könne niemals Anlass für gesellschaftliche Debatten sein. Das von Christiansen kritisierte Foto war in Bild der Frau erschienen. Dort hieß es: ARD-Talkerin ... beim Shopping mit ihrer Putzfrau im Fischerdorf Puerto Andratx. Ihre Finca liegt romantisch zwischen Mandelbäumen am Rande von Andratx.

Im Falle Carolines war in dem Text zu dem umstrittenen Bild zu lesen: In Prinzessin Carolines Bett schlafen. Weiter hieß es, auch die Reichen und Schönen seien sparsam und vermieteten ihre Feriendomizile. Das Foto zeigte das Ehepaar von Hannover in Urlaubskleidung auf einer öffentlichen Straße. Der Bericht schildere das ökonomische Verhalten Prominenter mit Leitbildfunktion und könne damit Anlass für eine sozialkritische Debatte sein, urteilte nun der BGH.

Dies ist bereits die zweite Entscheidung des BGH in dem Fall. In einem ersten Urteil hatten die Richter Caroline 2007 recht gegeben. Dieses Urteil war jedoch vom Bundesverfassungsgericht im März aufgehoben worden.

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