Prinz August von Hannover verklagt seinen Verteidiger

Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, hat August von Hannover den Verteidiger verklagt, der ihn im Prügelfall mit einem Diskobesitzer in Kenia verteidigt hatte. Und dies, obwohl das Verfahren nicht, wie ohne weiteres möglich, in einer Freiheitsstrafe für den Prinzen endete.

August ist trotzdem wütend, da das milde Urteil nicht zuletzt auf die nicht autorisierte Äußerung des Verteidigers gestützt wurde, der Prinz habe “erheblich getrunken” und es sei nicht ausgeschlossen, dass jemand ihm vor den Schlägen einen Gegenstand “gereicht” habe.

Nachdem anfangs noch 500.000,00 € Scherzensgeld gefordert worden waren, reduzierte man die Forderung auf 250.000,00 € und am Tag vor der Verhandlung noch einmal auf 5.000,00 €, da man den Verteidiger angesichts seiner Vermögensverhältnisse nicht ruinieren wolle.

Das Gericht hat nun darüber zu befinden, ob die Äusserung des Verteidigers erstens unwahr ist und zweitens eine so schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, dass sie eine Schmerzensgeldzahlung rechtfertigt.

Nach den öffentlichen Eskapaden des Prinzen dürfte es sehr fraglich sein, ob die Behauptung, er habe vor der Prügelei Alkohol getrunken, überhaupt noch irgendeine Relevanz hat, geschweige denn, eine schwere Rechtsverletzung darstellt. Der Prinz kann doch im Gegenteil froh sein…

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Erschienen 4. Oktober 2008 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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