Pressewoche auf spreerecht.de (Teil 1/4) – Der Anspruch auf Gegendarstellung
SCHWENKE & DRAMBURG | 24. Januar 2012 — Als Teil der Pressewoche hier im Blog geht es in dem heutigen Beitrag um den Gegendarstellungsanspruch. Bekannt ist der Begri…
In dem heutigen Beitrag zum Presserecht geht es um den Berichtigungsanspruch. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um einen Folgenbedeitigungsanspruch und findet immer dann Anwendung, wenn durch eine unzutreffende Tatsachenbehauptung das Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
Dieser Beitrag geht auf die Voraussetzungen des Berichtigungsanspruches ein und stellt dar, wie dieser Anspruch umgesetzt wird und zeigt die Unterschiede zu den anderen Maßnahmen im Presserecht auf.
Voraussetzungen des BerichtigungssanspruchesZweck des Berichtigungsanspruch ist es, ein Medienunternehmen dazu zu verpflichten, eine Berichterstattung mit falscher Tatsachenbehauptung zu korrigieren. Anders als beim Anspruch auf Gegendarstellung, bei dem die Unterscheidung zwischen falscher und wahrer Tatsachebehauptung irrelevant ist, richtet sich der Berichtigungsanspruch nur gegen falsche Tatsachenbehauptung.
Zur Erinnerung:
Eine Tatsache ist anders als eine Meinung ein wahrnehmbare Vorgang und (zumindest theoretisch) beweisbar. Eine Tatsachenbehauptung ist darüber hinaus unwahr, wenn die Behauptung von der Wahrheit abweicht.Da der Berichtigungsanspruch einen wesentlichen Eingriff in die Pressefreiheit bedeutet, bedarf es bei der rechtswidrigen Tatsachenbehauptung einer gewissen Schwelle, um den Berichtigungsanspruch auslösen zu lassen. Daher ist es erforderlich, dass die unwahre Behauptung den Betroffenen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Dies ist der Fall, wenn das Recht auf Selbstbestimmung über das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit betroffen ist, also eine Rufverletzung geschaffen wurde. Dies kann beispielsweise bei Berichten über die bevorstehende Vermählung von Mitgliedern europäischer Fürstenhäuser der Fall sein, wie das OLG Hamburg entschieden hat. Es ist also im Rahmen der Interessensabwägung zu ermitteln, ob die Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausreichend ist, um einen Eingriff in die Pressefreiheit zu begründen.
Das zur Berichtigung verpflichtete Medienunternehmen kann den Berichtigungsanspruch des Betroffenen auch entfallen lassen, wenn aus eigenen Stücken die unwahre Darstellung berichtigt wird.
Umsetzung des BerichterstattungsanspruchsBei dem Berichtigungsanspruch gibt es verschiedene Ausgestaltungen. Am relevantesten ist der Widerruf, der eingeschränkte Widerruf und die Richtigstellung.
Der Widerruf kommt in Betracht, wenn die Unwahrheit der angegriffenen Berichterstattung feststeht. Beispiel:“In der Ausgabe vom … haben wir in dem Artikel “…” behauptet, Herr XY hat die Scheidung eingereicht. Diese Behauptung widerrufen wir als unwahr.”
Der eingeschränkte Widerruf ist einschlägig, bei nicht restlos geklärter Sachlage. Beispiel:“In der Ausgabe vom … haben wir in dem Artikel “…” über Hernr XY behauptet, er habe dies und jenes getan. Diese Behauptung erhalten wir …
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Januar 2012 auf http://spreerecht.de.
SCHWENKE & DRAMBURG | 24. Januar 2012 — Als Teil der Pressewoche hier im Blog geht es in dem heutigen Beitrag um den Gegendarstellungsanspruch. Bekannt ist der Begri…
SCHWENKE & DRAMBURG | 27. Januar 2012 — Die Pressewoche in unserem Blog endet heute mit einer Übersicht zu den finanziellen Ausgleichsansprüchen, die Betroffene im P…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. Dezember 2009 — LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az. 27 O 934/09 §§ 10 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 LPG Das LG Berlin hat entschieden, dass ein pre…
Presserecht aktuell | 2. Dezember 2009 — Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein der Anspruch auf eine Gegendarstellung entfällt, wenn das Presseorgan bereits …
Advisign - Webdesign trifft Recht | 25. Januar 2012 — Der Unterlassungsanspruch im Presserecht ist Thema des heutigen Beitrags im Rahmen der Pressewoche auf spreerecht.de. Als R…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 26. Dezember 2008 — 1. Eine unbewiesene Tatsachenbehauptung herabsetzenden Charakters wird nicht deswegen zulässig, weil sie (teilweise vom Verletzten…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 7. Januar 2008 — 1. Das berechtigte Interesse an einer Gegendarstellung kann durch eine Berücksichtigung der Stellungnahme des Betroffenen bereits …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 7. Dezember 2009 — LG Berlin, Urteil vom 29.09.2009, Az. 27 O 498/09 §§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1 GG Das LG Berl…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. November 2010 — Zwei Entscheidungen rund um die “Tatsachenbehauptung”: Das OLG München (18 W 688/10) stellt fest, dass eine Tatsachenbehauptung…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 7. März 2008 — OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.02.2008 - Az. 14 U 199/07 <b>Zur Sache</b> <br><br> Der Antragsteller, ein be…
Flickr is almost certainly the best online photo management and sharing application in the world. Show off your favorite photos and videos to the world, securely and privately show content to your friends and family, or blog the photos and videos you take with a cameraphone.