Presserat spricht 6 Rügen aus

Der Deutsche Presserat hat in seiner vierten Sitzung im Jahr 2009 insgesamt sechs Rügen gegen verschiedene Zeitungen ausgesprochen.

Es wurden dabei sowohl Verletzungen des Persönlichkeitsrecht, Verletzungen des Trennungsgebots zwischen Werbung und PR, als auch wegen des Schürens von Vorurteilen gerügt.

Die ausgsprochenen Rügen und deren Begründung im einzelnem:

WELT AM SONNTAG

Die Welt am Sonntag wurde wegen Schleichwerbung gerügt. Ein Artikel mit der Überschrift „Mein erster Flug in der First Class“ beschrieb in einer Erlebnisreportage den Flug des Autors in der 1. Klasse mit Singapore Airlines. In diesem wurde der Name der Fluglinie nicht weniger als 14 Mal im Text genannt. Die aus seiner Sicht ausschließlich positiven Erfahrungen stellte er so schwärmerisch dar, dass die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 des Kodex deutlich überschritten wurde. Noch stärker wurde der Werbeeffekt durch detaillierte Angaben zu Buchungsmöglichkeiten und Preisen. Beigestellt waren zudem PR-Fotos der Fluggesellschaft.

WELT-online

Eine weitere öffentliche Rüge wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot erhielt WELT-Online. In einem Beitrag hatte der Chef einer Münchener Bar mit eindeutig werbenden Formulierungen den angeblichen Siegeszug des „Sommer-‚Must-have‘-Getränks“ Aperol-Sprizz geschildert. Illustriert war der Artikel mit einem großformatigen Werbefoto des Likör-Herstellers, auf dem der Schriftzug des Getränks plakativ hervorgehoben wurde.

SARSTEDTER ANZEIGER (HILDESHEIMER ALLGEMEINE ZEITUNG)

Der SARSTEDTER ANZEIGER (HILDESHEIMER ALLGEMEINE ZEITUNG) berichtet über die katastrophalen hygienischen Verhältnisse im Wohnhaus des ortsansässigen Kleinunternehmers. Dieser Zustand sei der Polizei im Rahmen von Ermittlungsarbeiten aufgefallen. Die 16-jährige Tochter der Familie sei daraufhin in die Obhut des Jugendamtes genommen worden. Die Zeitung bringt außerdem verschiedene Fotos, die das verwahrloste Wohnhaus von innen und außen zeigen. Der Ausschuss kritisiert, in der Artikelserie seien so viele Details benannt worden, dass die Familie für die breite Öffentlichkeit erkennbar wird. Er konnte kein öffentliches Interesse erkennen, das in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegen. Er spricht daher eine nicht-öffentliche Rüge wegen der Verletzung von Ziffer 8 aus.

BILD-Online

Der Ausschuss erteilt BILD-Online eine nicht-öffentliche Rüge für die Berichterstattung über ein Familiendrama. Eine Mutter hatte sich und ihre drei Kinder in einem Auto angezündet. Die Redaktion veröffentlichte Fotos der Verstorbenen und verletzte damit deren Persönlichkeitsreichte. Der Ausschuss sieht hier zudem das Gebot der zurückhaltenden Berichterstattung bei Suiziden verletzt (Richtlinie 8.5). Vor allem mit Rücksicht auf die Angehörigen hätte die identifizierende Darstellung unterbleiben müssen.

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Themen: Bild , Eindeutig , Welt Online , Fluglinie , Rüge , Presserat , Sarstedter Anzeiger Jugendamt

Erschienen 3. Dezember 2009 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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