Presserat beschäftigt sich mit Winnenden
Handakte WebLAWg | 12. April 2009 — Der Deutsche Presserat hat nach dem Amoklauf von Winnenden bereits über 60 Beschwerden erhalten. Dabei gehe es um die “komple…
Nach dem Amoklauf in Oslo hatte der Presserat über insgesamt 16 Beschwerden zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Oslo sowie den Amoklauf auf Utoya zu entscheiden. Davon wurden mehrere Beschwerden im Vorverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt, in anderen Fällen mussten die Ausschüsse entscheiden: Der Presserat kritisierte daraufhin, nachdem er inzwischen vom 13. bis 15.09.2011 in Berlin getagt hatte, u.a. zwei Veröffentlichungen, in denen eine Vielzahl von Opfern mit Bild und vollem Namen dargestellt wurde und sprach jeweils einen Hinweis aus. Das Gremium diskutierte bei der ethischen Bewertung intensiv die Frage, ob es nach einer derart außergewöhnlichen Tat gerechtfertigt ist, die Opfer zu zeigen. Viele Medien hatten die Fotos veröffentlicht, weil die Redaktionen den Opfern “ein Gesicht geben“ wollten, um den Lesern das Ausmaß dieses schrecklichen Verbrechens begreifbarer zu machen. Diese Intention kollidiert allerdings mit dem Persönlichkeitsrecht der Opfer. Nur weil Menschen zufällig Opfer eines schrecklichen Verbrechens werden, rechtfertige dies nicht automatisch eine identifizierende Berichterstattung über ihre Person. Bei der Abwägung gelangte das Gremium zu dem Ergebnis, dass das Persönlichkeitsrecht der Opfer im konkreten Fall ein mögliches Informationsinteresse der Leser überlagere. Die durch die Fotos entstehende Emotionalisierung sei lediglich eine erweiterte Information, die vom ethischen Standpunkt her zum sachlichen Verständnis des Amoklaufs so nicht erforderlich gewes…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. September 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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