Presserat: Rüge für die Fachzeitschrift ERGOTHERAPIE & REHABILITATION
Sie hatte ein erfundenes Interview mit einer fiktiven Interviewpartnerin veröffentlicht. Dies ist ein schwerer Verstoß gegen Ziffer 1
des Pressekodex. In dem Interview ging es ausschließlich um einen großen Ergotherapie-Kongress in Hamburg. Der Ausschuss wertete die
außerdem als
Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2. Im Wechselspiel zwischen Redaktion und erfundener Interviewpartnerin wurde der Kongress über ein
begründetes öffentliches Interesse hinaus positiv dargestellt. Hinzu kommt, dass der Herausgeber der Zeitschrift den Kongress mit
ausrichtet und daher ein Interesse an einer positiven Berichterstattung hat. Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote
der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Quelle. Deutscher Presserat, Pressemitteilung vom 05.06.2008
Auf der Website der Zeitschrift haben wie eine Stellungnahme zur Rüge gefunden:
Stellungnahme
Fachzeitschrift Ergotherapie und Rehabilitation, COTEC-Kongress – Presserat
Der COTEC-Kongress liegt erfolgreich hinter uns, die Rückmeldungen der internationalen wie nationalen Kolleginnen und Kollegen sind
mehr als positiv.
Nun ist leider einigen Internetmeldungen zu entnehmen, dass der Presserat eine sogenannte öffentliche Rüge gegen unsere
Fachzeitschrift ausgesprochen hat. Zum Hintergrund: Um über den Kongress zu informieren, hat der DVE als Herausgeber in Heft 2/08 die
Form eines Interviews gewählt, um alle wesentlichen bis dahin in verschiedenen Gesprächen erfahrenen Fragen und Überlegungen von
KollegInnen zusammenfassend darstellen zu können. Somit waren die Inhalte nicht erfunden, nur die Ergotherapeutin „Ute Krause“ war
fiktiv. Es war dem DVE nicht bewusst, dass diese lediglich als Stilmittel verstandene Vorgehensweise zu einer Beanstandung führen
konnte. Dieses Vorgehen wurde dem Presserat von einem früheren Mitarbeiter der Fachzeitschrift gemeldet, mit der Bitte, hierzu eine
Rüge auszusprechen.
Dieser Bitte ist der Presserat gefolgt, lei…
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