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Presserat: Münchner Merkur

am 23.07.2006 von http://www.recht-blog.com

Ebenfalls gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstieß der Münchner Merkur mit dem Artikel unter dem Titel “Nackte Tatsachen in Kölner Klosterkapelle”. Die Berichterstattung, die sich im Nachhinein als falsch herausstellte, beruhte auf der Meldung einer unbekannten Nachrichtenagentur. Nach Meinung des Beschwerdeausschusses hätte die Zeitung hier vor Veröffentlichung den Sachverhalt nachrecherchieren, bzw. nach der Veröffentlichung die Falschmeldung [...]

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Presserat rügt Bild und die Münchener Abendzeitung

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Hitlergruß: Geldstrafe für Stadtrat

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