Presserat konkretisiert Regeln für Börsenberichterstattung
am 11.03.2006 von http://www.recht-blog.com
Diese Richtlinie, die den Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 des Kodex präzisiert, lautet:
Richtlinie 7.4 – Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung
Journalisten und Verleger, die Informationen im Rahmen ihrer Berufsausübung recherchieren oder erhalten, nutzen diese Informationen vor ihrer Veröffentlichung ausschließlich für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen persönlichen Vorteil oder zum persönlichen Vorteil anderer. [...]
Der Pressekodex,
blat.antville: Simons Blawg / ist unter dem Titel Publizistische Grundsätze mit den dazugehörigen die Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats in der Fassung vom 13.09.2006 hier abrufbar pdf, 25 S.). Aus der Prä…
Presserat hält Medienkodex des Netzwerk Recherche für praxisfern
Rechtblog / Wir haben bereits über die Initiative für einen Medienkodex berichtet. Das der Presserat mit diesem Kodex nicht einverstanden ist, ist verständlich. Hier nun ungefiltert die Pressemiteilung des Presserats zum Medienkodex: Seit fast f&…
Presserat: Merian Extra wurde öffentlich gerügt wegen eines Verstoßes gegen die Ziffer 7 des Pressekodex.
Rechtblog / In einem Sonderheft über die „Traumstraßen der Welt“ waren auf vielen Bildern auf auffällige Art und Weise Fotos von Audi-Fahrzeugen platziert. Dies bewertete der Presserat nach Richtlinie 7.2 als Schleichwerbung. Richtlinie 7.2: Redaktionelle…
Ja zur Blog-Zensur
muepe.de | weblog peter müller / Das Web-Hosting-Unternehmen Hostway hat die Ergebnisse einer Umfrage über Blogging veröffentlicht. Demnach sind 80 Prozent der insgesamt 2500 Teilnehmer der Meinung, dass Bloggern die Veröffentlichung von persönlichen Informationen über Dritte n…
Abgebrüht oder unwissend, das ist hier die Frage
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Gleich am frühen Morgen springt mich eine Formulierung in einer Akte an, die bezeichnend ist für das Verständnis von Polizeibeamten zum Oberbegriff der Vernehmung:Der Beschuldigte verweigert die Aussage zur Sache, gibt aber in einem persönlichen…
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