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Pressemitteilung der Frankfurter Verlagsgruppe

am 20.05.2008 von http://log.handakte.de/

Das Landgericht Köln hat in erster Instanz eine Klage zurückgewiesen, mit der die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG die Internetplattform Wikipedia für Inhalte zur Verantwortung zieht, die in der Presse rechtlich als unzulässig gelten. “Es kann nicht sein,” so der Vorstand der Frankfurter Verlagsgruppe,
“daß sich im Internet rechtsfreie Räume etablieren, in denen Konkurrenten unter Phantasienamen falsche Tatsachen über mißliebige Wettbewerber verbreiten dürfen. Die “freie” Plattform Wikipedia diente im vorliegenden Fall Dritten dazu, mit unsauberen Mitteln eigene Gewinne zu vergrößern.”
Das Landgericht Köln war dagegen der Auffassung, daß Wikimedia Deutschland sich die Inhalte der eigenen Plattform nicht “zu eigen” mache und schloß eine Haftung für geschäftsschädigende Falschbehauptungen aus. Die Frankfurter Verlagsgruppe wird Berufung einlegen, denn, so der Vorstand,
“es kann nicht angehen, daß durch eine Weiterleitung von Inhalten jede Verantwortung …

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Rainer Langenhan

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