Pressemiteilung der KEK zu Springer Pro7Sat1
am 21.01.2006 von http://www.recht-blog.com
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden:
Die geplante Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch die Axel Springer AG begründet vorherrschende Meinungsmacht. Sie wird nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt nicht als unbedenklich bestätigt.
Die starke Position der ProSiebenSAT.1-Gruppe im bundesweiten privaten Fernsehen führt vor allem in Kombination [...]
Springer/ProSiebenSat.1: Nicht genehmigungsfähige Marktmacht
Rechtblog / Das Bundeskartellamt hat am Dienstag seine Begründung für das Verbot der Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch den Axel Springer Verlag vorgelegt. Demnach würde ein Zusammenschluss beider Konzerne nicht nur auf dem Fernsehwerb…
Springer lotet Verkauf aus
Rechtblog / Wie heute in der Preese berichtet wird, trägt sich Springer mit dem Gedanken einen der Sender zu verkaufen. So berichtet n-tv.de wie folgt: Der Axel Springer Verlag könnte im Poker um ProSiebenSat.1 Presseberichten zufolge einen Sender de…
Springer gegen KEK reloaded 2
Rechtblog / Im Streit um die Übernahme des Fernsehkonzerns ProSiebenSat.1 will die Axel Springer AG den Vorschlag eines Fernsehbeirats unter anderem aus aktienrechtlichen Gründen ablehnen. So wird dies heute in der Presse berichtet. Da stellt sich …
Springer scheitert mit Beschwerde gegen Verbot von ProSieben-Kauf
Rechtblog / Die Axel Springer AG hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht habe die Beschwerde von Springer gegen die Untersagung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch das Bundeskartellamt als unzulässig abgewies…
KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
Handakte WebLAWg / Die KEK ist eine außerordentlich informative Institution zum Thema, deren Aufgabe es ist, ... die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung...…
Pro-Sieben-Übernahme: Springer greift Medienaufseher an
Jurabilis / Der Axel Springer Verlag wirft der Medienkonzentrationsaufsicht KEK vor, sie sei im Begriff, ihre Kompetenzen zu überschreiten. Auf Basis der geltenden Gesetze dürfe die KEK die Anfang August angekündigte milliardenschwere Übernahme der Münchn…
Springer-Kartell mit ProSiebenSat.1 auf dem Prüfstand
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Ein Urteil über die vom Bundeskartellamt verbotene Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG will das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 8. Oktober verkünden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Das OL…
Kommission signalisiert Zustimmung für Springer-Übernahme
Rechtblog / Im Poker um den Kauf von Pro Sieben Sat 1 durch den Springer-Verlag hat die Medienaufsichtsbehörde KEK eine mögliche Zustimmung signalisiert. Sie stellte aber Bedingungen für eine Genehmigung des Geschäftes. Die KEK sieht eine vo…
Poker um die Übernahme von Pro Sieben-Sat1 geht weiter
Rechtblog / Frist durch das Bundeskartellamt wurde bis zum 20.01.2006 verlängert Wie bereits berichtet hat die KEK den Vorschlag eines Beirates in den Raum gestellt, um damit die Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Der Präsident des Bundeskartell…
Verkauf von “Hör Zu”?
Handakte WebLAWg / Der Axel Springer Verlag ist offenbar notfalls auch zum Verkauf zahlreicher Zeitschriftentitel bereit, um die Bedenken der Kartell- und Medienbehörden gegen die geplante Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 auszuräumen. In einem Brief an das K…
Springer-Verlag behält seine ProSieben/Sat 1-Aktien
Telemedicus / Logo Axel Springer AGWie die Financial Times Deutschland berichtet, sieht der Axel-Springer-Verlag zur Zeit vom Verkauf seiner ProSieben/Sat.1-Anteile ab. Das Verlagshaus schlägt damit die Offerte der neuen Shareholder KKR und Permira an die we…
KEK entscheidet sich für die Meinungsvielfalt und gegen Springer
Rechtblog / Die Entscheidung der KEK gegen die Pläne von Springer,ohne Sicherung der Meinungsvielfalt die SAT1 und Pro7 zu übernehmen hat nicht verwundert. Die Entscheidung ist aus der Sicht der Medienwächter konsequent und nicht zu beanstanden. S…
