Pressefreiheit für redaktionelle Links

Der Bundesgerichtshof hat heute die Urteilsbegründung in Sachen (Urteil vom 14.10.2010, Az.: I ZR 191/09) veröffentlicht.

Das Gericht hatte in seiner Entscheidung festgestellt, dass im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung von einer Website ein Link zum Hersteller einer den Kopierschutz knackenden Software setzen darf. Der BGH begründet dies mit dem Umstand, dass das Setzen der Links im Rahmen der Online-Berichterstattung von der Presse- und Meinungsfreiheit…

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Erschienen 11. April 2011 auf http://onlinerechtlich.de.

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