Presseerkläung und Intervies der Verteidiger von Beate Zschäpe

Gerade an solchen Extrem-Fällen zeigt sich, von welcher Qualität der Rechtsstaat ist.

Die Ermittler stehen unter einem enormen Erfolgsdruck. Das bisherige Versagen ist offenkundig, irgendein Ergebnis muß vorgelegt werden. Daß in so einer Lage oftmals Rechte des (bzw. hier der) Beschuldigten geschliffen werden, scheinen die dafür Verantwortlichen als Kollateralschaden zunehmen. Dagegen wehren sich die Verteidiger der Beate Zschäpe mit einer öffentlich mitgeteilten Haftbeschwerde.

Nach den uns vorliegenden Akten besteht kein dringender Tatverdacht wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

ist der am heutigen Dienstag veröffentlichten Presseerklärung der Verteidiger Heer und Stahl (PDF) zu entnehmen.

Reklamiert wird unter anderem die verweigerte Einsicht in Teile der Ermittlungsakten, während der GBA und das BKA Informationen genau aus diesen Aktenteilen Informationen an die Medien - und nicht an die Beschuldigte - weiter leiten.

Ein weiterer Kritikpunkt scheinen die Haftbedingungen zu sein. Beate Zschäpe soll in einer Einzelzelle sitzen, in der Tag und Nacht das Licht brenne. Dies sind „übliche“ Vorsichtsmaßnahmen der Haftanstalt, sofern eine Suizid-Gefahr besteht. Dafür gäbe es aber keinerlei Anhaltspunkte, ist von den Verteidigern zu hören.

Ich halte es für richtig, daß die Verteidiger mit dieser Erklärung eine Gegenöffentlichkeit herzustellen versuchen. Damit auch Außenstehende, seien sie nun Fachpublikum oder juristische Laien, nachvollziehen können, wie der Staat mit Verdächtigen umgeht.

Aus der Würde d…

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Themen: Bka , Staat , Mitgliedschaft , Stahl , Verteidigung

Erschienen 27. Dezember 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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